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Zivilprozess gegen Mehrerau

Kläger fordert 200.000 Euro vom Kloster Mehrerau
Kläger fordert 200.000 Euro vom Kloster Mehrerau ©VOL.AT/ Steurer
Bregenz, Feldkirch - Der Zivilprozess eines heute 57 Jahre alten Missbrauchopfers gegen das Bregenzer Zisterzienser-Kloster Mehrerau ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch vertagt worden.
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Verjährungsverzicht gefordert

Feldkirch. Nach eigenen Angaben im Vorfeld des Prozesses war der Mann 14 Jahre alt und Internatsschüler des Kloster-Gymnasiums, als die Übergriffe 1968 begannen. Er sei von einem Pater über drei Jahre hinweg “unzählige Male” in seinem Zimmer vergewaltigt und so seelisch kaputt gemacht worden. Der Priester, dem der Missbrauch vorgeworfen wird, ist angeblich bereits 1967 einschlägig verurteilt worden. Der 57-Jährige weinte vor Gericht und meinte, ihm seien 40 Jahre Lebensqualität verloren gegangen.

“Späte Bewusstwerdung” soll geklärt werden

Im Mittelpunkt der Auftaktverhandlung am Donnerstag stand die Frage der Verjährung. Der Anwalt des Klägers, Sanjay Doshi, erklärte, dass seinem Mandanten erst 2010 bewusstgeworden sei, was damals mit ihm passiert sei. Die Verjährungsfrist könne erst mit diesem Zeitpunkt beginnen. Richterin Birgit Vetter behielt sich die Einholung eines psychiatrischen oder psychotherapeutischen Gutachtens vor. Damit soll gegebenenfalls geklärt werden, ob eine so späte Bewusstwerdung möglich ist.

Mehrerau zahlte 57-Jährigem 500 Euro

Ebenfalls zur Sprache kam am Donnerstag, dass das Kloster vor etwa einem Jahr 500 Euro an den 57-Jährigen ausbezahlt hat. Dabei habe es sich aber nicht um ein Schuldeingeständnis gehandelt. Der Mann habe zur Klasnic-Kommission reisen wollen, sei aber völlig mittellos gewesen. Deshalb habe ihm das Kloster jenen Betrag vorgestreckt, erklärte Pater Vinzenz Wohlwend, Prior des Klosters Mehrerau. Ihm sei klar gewesen, dass es sich bei den 500 Euro um Reisegeld handle, gestand der 57-Jährige ein. Die Fahrt zur Klasnic-Kommission kam dennoch nicht zustande.

Die Verhandlung wird am 26. April fortgesetzt. Als Zeuge soll dann neben dem Kläger auch der Abt des Klosters Mehrerau, Anselm van der Linde, aussagen.

(APA)

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