Das erklärte Staatsanwaltschafts-Sprecher Heinz Rusch am Dienstag auf APA-Anfrage. Damit wird der OGH überprüfen müssen, ob im Prozess gegen Berchtold möglicherweise Verfahrensmängel vorliegen, die eine Wiederholung des Prozesses rechtfertigen.
Berchtold ist am 4. März von einem Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch nach dem Grundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten” nicht rechtskräftig vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Dem Bürgermeister wurde zur Last gelegt, sich im November 2009 bei einer Parteiklausur der ÖVP Feldkirch in Langenegg (Bregenzerwald) an seiner ehemaligen Geliebten und Parteikollegin vergangen zu haben. Der 56-jährige Stadtchef räumt zwar eine außereheliche Affäre ein, beteuert in Sachen Vergewaltigung aber seine Unschuld.
APA
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