Die Staatsanwaltschaft, die unmittelbar nach dem Urteilsspruch Nichtigkeitsbeschwerde anmeldete, hat nun vier Wochen Zeit, um das Rechtsmittel auszuführen. Wir werden uns das Urteil jetzt genau anschauen und prüfen, ob es Verfahrensmängel gibt, sagt Heinz Rusch, Sprecher der Staatsanwaltschaft, zu den VN.
OGH entscheidet
Die Entscheidung obliegt dem Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien. Sollte er nach Sichtung der Akten zu dem Schluss kommen, dass die Nichtigkeitsbeschwerde zu Recht erhoben worden ist, würde das Urteil aufgehoben und es würde zu einem neuen Prozess in erster Instanz also am Landesgericht Feldkirch kommen. Allerdings kämen dann andere Schöffen und ein anderer Richter zum Einsatz. Sollte der OGH hingegen die Nichtigkeitsbeschwerde abweisen, dann wäre das Urteil rechtskräftig. Berchtold muss vor dem OGH nicht mehr aussagen.
Geschehnisse verharmlost
Der Feldkircher Bürgermeister war am 4. März am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Die Vorsitzende des Schöffensenats, Richterin Claudia Egger, begründete das Urteil damit, dass für Berchtold beim Geschlechtsverkehr mit seiner ehemaligen Geliebten im Zweifel die Unfreiwilligkeit nicht erkennbar gewesen sei.
Der Senat sei aber auch zur Ansicht gelangt, dass die Frau die geschlechtlichen Handlungen als gezwungen erlebt hat. Berchtold habe die Geschehnisse verharmlost und sie als wie in anderen Klausurnächten auch geschildert. (VN)
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