Damit sollen die CoV-Impfzahlen gesteigert und die Zahl der CoV-Patienten gesenkt werden.
Harte Konsequenzen drohen jedenfalls, wenn gegen die "3G"-Regel verstoßen wird. Lohn- oder sogar Job-Verlust sind im Strafrahmen vorgesehen.
Arbeitsrechtler Marhold zu Arbeitsplatz-"3-G"
Franz Marhold (Wirtschaftsuniversität Wien) kommentiert arbeitsrechtliche Fragen rund um die "3G"-Pflicht am Arbeitsplatz in der "ZIB Nacht" des ORF am Mittwochabend.
Verfassungsjurist Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger war am Mittwoch bei "Vorarlberg LIVE" zu Gast und sprach auch über 3G am Arbeitsplatz.
Bußjäger zu "3G" am Arbeitsplatz
Kann der Staat 3G-Pflicht am Arbeitsplatz vorschreiben?
Kritiker monieren, "3G" am Arbeitsplatz sei eine Impfpflicht durch die Hintertür. "Ich habe immer gesagt, dass die Hintertür weit offen ist. Es ist ja schon die Vordertüre offen. Man kann ohne weiteres eine Impfpflicht einführen. Also geht es auch über Umwege", erläutert Peter Bußjäger. "Wer die Augen und Ohren nicht ganz vor der Realität verschließt, wird sehen, dass die Situation prekär genug ist."
(VOL.AT)
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