Von: Christiane Eckert
Der 20-jährige Koch gibt zu, dass er im März diesen Jahres gemeinsam mit seinem Stiefvater in einem benachbarten Kellerabteil einen fremden Waffenschrank aufgebrochen und daraus einen Revolver und Munition entnommen hat. Somit gibt es bezüglich dieses Einbruchsdiebstahls sowie des unerlaubten Waffenbesitzes einen Schuldspruch und eine Strafe. 3840 Euro Geldstrafe, drei Monate auf Bewährung. Dazu 1500 Euro Schadenersatz für die Einbruchsschäden und 250 Euro Verfahrenskosten.
Weiterhin offen Unklar muss zunächst jedoch bleiben, wer dann Ende März auf das Waffengeschäft in der Bregenzer Innenstadt geschossen hat. Eine Schaufensterscheibe wurde dabei beschädigt. „Mein Mandant wollte seinen Stiefvater schützen, der war es nämlich, der geschossen hat“, so Verteidiger Jürgen Nagel. Diese Version der Geschichte taucht erst heute auf. Sie wird von der Freundin des Angeklagten bestätigt. Sie war damals mit den zwei Männern gemeinsam unterwegs. Der Stiefvater habe auch in dem Waffengeschäft einbrechen wollen und deshalb in die Scheibe geschossen, bestätigt die junge Frau. Somit wird die Sache mit den Schüssen vorläufig ausgeschieden. Der Stiefvater muss nun geladen werden. Der Schuldspruch des jungen Mannes ist rechtskräftig.
(Red.)
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