17-Jährigen auf WC vergewaltigt: Haftstrafe

Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten, sechs Monate davon unbedingt, verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der angeklagte Vorfall soll sich am 18. Dezember 2012 in einem öffentlichen WC ereignet haben, dabei zwang der 48-Jährige den Burschen zum Oralverkehr. Das Gericht schenkte dem Bericht des jugendlichen Opfers Glauben. Der Angriff sei so überraschend erfolgt, dass er sich nicht mehr habe zur Wehr setzen können, so die Angaben des jungen Mannes. Der 48-Jährige erklärte vor Gericht, er könne sich nicht mehr im Detail an die Tat erinnern, weil er stark betrunken gewesen sei.
Verurteilte bedankte sich bei Richter
Richter Peter Mück betonte bei der Urteilsverkündung die offensichtlichen Milderungsgründe. So beschrieb ein gerichtspsychiatrisches Gutachten den Angeklagten als verwahrlost, schwer alkoholabhängig und grenzwertig debil. Da die Untersuchungshaft angerechnet wird, kann der 48-Jährige auf baldige Entlassung hoffen. Der Mann bedankte sich beim Richter mit einem “Vergelt ‘s Gott!”. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
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