AA

Mutmaßlicher Vergewaltiger muss zum Psychiater

Der Angeklagte muss ein psychiatrisches Gutachten über sich ergehen lassen.
Der Angeklagte muss ein psychiatrisches Gutachten über sich ergehen lassen. ©VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch. Am Landesgericht musste sich am Donnerstag ein 48-jähriger Obdachloser wegen Vergewaltigung eines Burschen verantworten. Dem Gericht kamen Zweifel an seiner Zurechnungsfähigkeit, das Verfahren wurde bis zur Erstellung eines Gutachtens vertagt.

Im November hielt sich der Oberländer in der Nähe des Klosters St.Peter in Bludenz auf. Als er den Eindruck machte, es gehe ihm nicht gut, begleitete ihn der 18-Jährige aus Hilfsbereitschaft aufs WC. Dort soll der Obdachlose dann plötzlich die Tür versperrt und dem Jungen die Hose runter gerissen haben. Danach habe er für ein paar Sekunden das Geschlechtsteil des Buben in den Mund genommen, was rechtlich als Vergewaltigung gilt.

Richter will ein psychiatrisches Gutachten

In der Verhandlung machte der Angeklagte, der in U-Haft sitzt, einen höchst seltsamen Eindruck. Er antwortet kaum und zieht sich zurück. „Sie müssen zuerst zu einem Psychiater, dann sehen wir weiter“, macht Richter Peter Mück dem Mann klar, dass es Zweifel an seiner Zurechnungsfähigkeit gibt.

Klare Aussage nach der Verhaftung

Dabei hat der Angeklagte vor der Polizei ganz klare Angaben gemacht: „Ich bin mit dem Jungen auf die Toilette, weil ich Sex mit ihm wollte. Ich mag junge Männer“. Die Vorstrafen des Mannes, der öfters betrunken unterwegs ist, bestätigen dies. Bereits vor 15 Jahren wurde er erstmals wegen Kindesmissbrauch verurteilt, danach waren es sexuelle Belästigungen und öffentliche geschlechtlichen Handlungen“. Nun ist der Psychiater am Zug, dann wird man sehen, ob der Mann allenfalls in eine psychiatrische Anstalt muss. (red)

  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Mutmaßlicher Vergewaltiger muss zum Psychiater