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16 Jahre: Schuldig im Sinne der Anklage!

Feldkirch - Am Freitag endete das Schwurgerichtsverfahren gegen einen 27-jähriger Fußacher Biker wegen Mordes und versuchten Mordes mit einem Schuldspruch im Sinne der Anklage. Das Urteil: 16 Jahre unbedingte Haft.
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Im Fall des wegen Mordes und Mordversuches angeklagten Rockers hatten sich die Geschworenen am Lndesgericht Feldkirch lange zur Beratung zurück gezogen. Am Abend, kurz vor halb acht, Stand das Urteil fest: Schuldig des Mordes und versuchten Mordes – 16 Jahre unbedingte Haft. Auch nach Urteilsverkündung blieb es ruhig. Dass der Dachdeckergehilfe, der von allen als ruhig und hilfsbereit beschrieben wurde in Notwehr handelte, glaubten nur drei der acht Geschworenen, somit muss der Mann für Mord und Mordversuch die Verantwortung übernehmen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mildernd werteten die Geschworenen die Unbescholtenheit des 27-Jährigen und sein Tatsachengeständnis. Ebenso wurde berücksichtigt, dass sich der Mann, der den Motorradclub als seine Familie ansah, in einer emotionalen Ausnahmesituation befand. Er muss seinen Opfern 16.000 Euro bezahlen. Der 27-jährige Fussacher hatte sich bis zuletzt auf Notwehr berufen. „Es tut mir so leid. Es belastet mich brutal, dass jemand getötet wurde“, so die Schlussworte des Angeklagten.

Im Schlussplädoyer räumte Staatsanwalt Thomas Walter ein, dass der Bursch zweifelsohne sympathisch sei, dass es aber hier einzig und allein um die Frage gehe, ob er die angeklagten Delikte begangen hat. Ebenso wenig dürfe es eine Rolle spielen, ob es sich bei den Opfern um Skinheads handelt oder nicht. Anscheinend erfolgreich.

Insgesamt waren 16 Personen als Zeugen geladen. Der Angeklagte gab an, dass der Motorradclub für ihn wie eine Familie gewesen sei und er seine Freunde in Gefahr gesehen habe. Er habe den Streit nur schlichten wollen. Er geriet aber in Panik, weil er Bluter sei und innere Verletzungen daher lebensgefährlich sein könnten, so der 1,63 Meter große Mann.

Der bisher unbescholtene Angeklagte wurde von einigen der Zeugen als ruhig, wenig aggressiv und als im Verein beliebt beschrieben. Vor Gericht wurde zudem die Frage erörtert, ob die Skinheads in dem Motorradclubheim Hausverbot hatten und ob sie mit ihrem Erscheinen dort bewusst eine Prügelei provozieren wollten. Nur wenig erhellen ließen sich bisher auch das Entstehen des Konflikts, der später in der Bluttat gipfelte, und die Frage, wie bedrohlich die Situation damals tatsächlich war.

Gerichtsmediziner Walter Rabl berichtete von den Verletzungen des getöteten 20-Jährigen und eines 31-jährigen Schwerverletzten. Das Opfer habe vier Stichwunden erlitten, das Messer durchdrang in einem Fall Lunge und Herz. Der junge Mann starb an akutem Blutverlust. Dass der 31-jährige Skinhead, den der Angeklagte ebenfalls lebensgefährlich mit einem Messer verletzt haben soll, die Attacke überlebte, sei Glück gewesen. Die Stiche führten knapp am Rückenmark vorbei.

Wegen des großen Interesses von Vertretern beider Lager fand der Prozess unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Beim Eintritt in den Gerichtssaal wurden strenge Kontrollen durchgeführt.

Zu der Bluttat kam es in den frühen Morgenstunden des 8. Februar 2009. Fünf Skinheads wollten in dem Clubheim des Motorradclubs “Outsider” den Geburtstag des 20-Jährigen feiern. Ein zunächst verbaler Streit eskalierte, es entwickelte sich eine Massenschlägerei, an der rund 20 Personen beteiligt gewesen sein sollen. Dabei dürften zwei der “Outsider”, damals 26 und 35 Jahre alt, mit Baseballschläger und Messer auf die Skinheadgruppe losgegangen sein. Der 20-Jährige erlag seinen Verletzungen, drei weitere Kontrahenten erlitten zum Teil schwere Verletzungen und mussten notoperiert werden.

Bereits am Donnerstag wurde der inzwischen 36-jährige Biker wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung verurteilt. Er soll mit einem Baseballschläger in die Prügelei eingegriffen haben. Nach der Bluttat kam es wiederholt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Gruppen.

Angeklagter verstrickt sich in Widersprüche

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Der Prozessauftakt

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