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123 Vorarlberger Asylberechtigten wurde die Mindestsicherung gekürzt

Wegen Nichteinhaltung der Vorarlberger Integrationsvereinbarung
Wegen Nichteinhaltung der Vorarlberger Integrationsvereinbarung ©APA bzw. VOL.AT
Bregenz - Die Vorarlberger Integrationsvereinbarung fordert von Asylberechtigten die Einhaltung bestimmter Regeln. Werden diese nicht befolgt, wird sanktioniert. In 123 Fällen wurde in letzter Konsequenz die Mindestsicherung gekürzt.
Schwerpunkt Integration 2017
Kritik an Kürzung der Mindestsicherung

Im ersten Halbjahr 2017 wurden 108 Ermahnungen ausgesprochen, 67 Mal wurde eine schriftliche Aufforderung zur Vormerkung beim AMS verschickt und in 123 Fällen wurde in letzter Konsequenz die Mindestsicherung gekürzt.

Diese Zahlen entsprechen in etwa einem Drittel der Gesamtzahlen. Denn insgesamt wurde 319 Mal ermahnt, 195 Mal erging eine schriftliche Aufforderung und 442 Personen wurde die Mindestsicherung gekürzt.

Wallner: “Konsequentes Vorgehen wichtig”

Für Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) beweist die Statistik, dass die Vorarlberger Integrationsvereinbarung wirkt. “Dieses konsequente Vorgehen ist notwendig und richtig, weil es ganz entscheidend ist, von Anfang an klarzumachen, was wir unter Integration verstehen und von den Menschen, die zu uns kommen, erwarten”, verdeutlichte Wallner am Freitag gegenüber der APA.

Seit Jänner 2016 haben insgesamt 1.500 Bleibeberechtigte die Vorarlberger Integrationsvereinbarung unterschrieben, in der ersten Jahreshälfte 2017 waren es 443 Personen. Verweigert hat die Unterschrift niemand. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich Asylberechtigte unter anderem an Sprach- und Wertekursen sowie an Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen. Überwacht wird die Einhaltung der Vereinbarung von den Bezirkshauptmannschaften.

Stufenweise Kürzung um bis zu 50 Prozent

Wird eine dieser Pflichten nicht erfüllt, reiche in der Regel bereits die Ermahnung oder die schriftliche Aufforderung zur Vormerkung beim AMS, berichtete der Landeschef weiter. In Fällen, bei denen diese Mittel nicht fruchten, wird die Mindestsicherung stufenweise um bis zu 50 Prozent gekürzt, in gravierenden Fällen sogar noch weiter. “Die Praxis ist klar: Wer bei der Integration nicht mitwirkt, wird sanktioniert”, stellte der Landeschef fest. Sämtliche Sanktionen gelten nicht nur für Flüchtlinge, sondern für alle Bezieher der Mindestsicherung (etwa bei Nichteinhaltung von Terminen beim AMS, wenn Schulungen nicht besucht oder ein Job ohne Begründung nicht angenommen wird).

In Vorarlberg leben derzeit etwa 3.000 Bleibeberechtigte, 535 davon sind subsidiär Schutzbedürftige.

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