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Zehn Jahre Haft für Beil-Attacke auf Ehefrau

Urteil: 10 Jahre Haft wegen Mordversuch
Urteil: 10 Jahre Haft wegen Mordversuch ©VOL.AT/Eckert
Weil er seiner Ehefrau mit einem Beil lebensgefährlich verletzt hat wurde am Donnerstag ein 76-jähriger Mann am Landesgericht Feldkich wegen Mordversuchs verurteilt.

Von Christiane Eckert

Es war nicht leicht für die Geschworenen. Ein Fall, der an einen Horrorfall erinnert, ein bemitleidenswerter, hagerer Rentner mit Rollator, der an Darmkrebs erkrankt ist und nur kraftlos flüstern kann. Auf der anderen Seite, tötete er mit dem wuchtigen Beil beinahe seine demenzkranke 78-jährige Ehefrau.

Und das nach 56 Jahren Ehe. „Ich liebe meine Frau immer noch“, meint der Angeklagte im Schlusswort.

Morderversuch

Die Geschworenen einigten sich bezüglich der Straftat auf Mordversuch. Die Strafe setzten sie gemeinsam mit den drei Berufsrichter mit zehn Jahren fest. Mildernd war das Geständnis, die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit, die bisherige Unbescholtenheit und dass die Tat beim Versuch geblieben ist. Außerdem wurde berücksichtigt, dass der Mann provoziert und auch selbst verletzt wurde. Dem Opfer werden 17.800 Euro Entschädigung zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Angeklagter bestritt Tötungsabsicht

Der Verurteilte bestritt vor Gericht jegliche Tötungsabsicht. Er sei bei dem Streit außer sich gewesen vor Wut. Vor seiner Attacke hatte die Frau ihm mit einem Küchenmesser mehrere Stiche versetzt und ihm ebenfalls mit dem Beil auf den Kopf geschlagen.

Die Auseinandersetzung trug sich am 30. Juli des Vorjahrs im Wohnhaus des türkischen Ehepaars in Lustenau zu. Auslöser für den Streit soll ein Konflikt ums Essen gewesen sein. Er habe seine Frau nicht töten, ja nicht einmal verletzen wollen, beteuerte der 76-Jährige vor Gericht: "Wenn man töten wollte, würde man anders zuschlagen". Erinnern konnte er sich lediglich an einen Schlag, nicht an vier.

Von Frau verletzt und provoziert

Auf die Frage, wie der Streit eskaliert sei, gab der Angeklagte an, dass seine 78-jährige, an Demenz erkrankte Frau zunächst mit dem Küchenmesser auf ihn losgegangen sei. Nach dem ersten Stich habe er sie weiter provoziert, sie solle noch einmal zustechen. Nach dem dritten Stich schließlich habe er den Kopf hingehalten, damit sie ihn mit dem Beil schlagen konnte, das auf dem Küchentisch lag. "Ich dachte nicht, dass sie das wirklich macht", antwortete der 76-Jährige auf die entsprechende Frage der Staatsanwältin. Vielleicht sei es ihm auch egal gewesen.

Nachdem ihm seine Frau vier Mal auf den Kopf geschlagen hatte - und ihn damit in Lebensgefahr brachte - brachen bei dem Schwerverletzten alle Dämme. Er alarmierte telefonisch einen Sohn und schlug mit dem Beil zurück. Dabei verletzte er die 78-Jährige so schwer, dass ebenfalls Lebensgefahr bestand. Sie erlitt mehrfache Schädelfrakturen und innere Kopfverletzungen. Heute lebt sie in einem Seniorenheim.

Ehefrau nicht angeklagt

Dass in der Angelegenheit lediglich der 76-Jährige, aber nicht seine Frau wegen Mordversuchs angeklagt wurde, liegt an der psychischen Erkrankung der 78-Jährigen. Laut eines Gutachtens von Gerichtspsychiater Reinhard Haller war sie aufgrund der Demenz zur Tatzeit unzurechnungs- und damit nicht schuldfähig.

(VOL.AT/ec)

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