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Vorarlberg will Klage gegen Schweizer AKW im Spätsommer einbringen

Bundesgericht gab Betreiberkonzern BKW Recht - © VOL.AT
Bundesgericht gab Betreiberkonzern BKW Recht - © VOL.AT ©VOL.AT/Hartinger
Das Land Vorarlberg wird seinen Antrag auf Entzug der Betriebsbewilligung für das über 40 Jahre alte Schweizer Atomkraftwerk Mühleberg erst im Spätsommer oder Herbst einbringen. Die schriftliche Ausfertigung der Schweizer Urteile stehe noch aus, zudem soll das Gutachten des Wiener Umweltministeriums ergänzt werden.
Klage endgültig vom Tisch
Anwalt versäumt Frist
AKW darf weiter betrieben werden
Proteste gegen Mühleberg

Daraus ergäben sich womöglich Ansatzpunkte, durch die der Erfolg des Vorhabens erhöht werden könnte, so Vorarlbergs Umweltlandesrat Erich Schwärzler (V) am Donnerstag nach einer Sitzung mit den Vertretern der klagsbetreibenden Vorarlberger Landtagsparteien ÖVP, FPÖ, Grüne und SPÖ, der Umweltaktivistin Hildegard Breiner sowie dem von Vorarlberg beauftragten Schweizer Anwalt Rainer Weibel und Ministeriumsvertreter Andreas Molin.

“Der Weg hat sich geändert”

Laut einer Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts vom März 2013 darf das AKW Mühleberg unbefristet weiter betrieben werden. Nach Ansicht des Gerichts genügt zur Gewährleistung der Sicherheit die Aufsicht des eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI). Hier will man in Vorarlberg ansetzen: Das Gericht habe sich mit Sicherheitsfragen gar nicht befasst und das ENSI für zuständig erklärt, so Anwalt Weibel. “Der Weg hat sich also geändert. Wir müssen uns direkt an das ENSI richten und Entzugsgründe anführen”, erläuterte er. Daran wird nun gearbeitet.

Der Leiter der Nuklearkoordination im Wiener Umweltministerium, Andreas Molin, legte im April 2013 ein neues Fachgutachten vor. Die Schweiz konnte die Bedenken Vorarlbergs bisher nicht ausräumen. Es gebe einige wenige Antworten auf die Sicherheitsfragen Vorarlbergs, der Großteil sei aber nach wie vor offen, so Molin. So sei etwa die Frage ungeklärt, welches Gefährdungspotenzial im Fall eines Erdbebens an dem unweit eines Stausees gelegenen AKW gegeben sei. Die Informationen aus den bisher eingegangenen Stellungnahmen würden nun analysiert und eingearbeitet.

Schwärzler: Weiter Druck machen

Mit den Stellungnahmen aus der Schweiz zeigten sich die Verantwortlichen generell unzufrieden: “Das ENSI hat zum Teil auf dümmliche Art geantwortet, mit Ausflüchten oder gar nicht”, so Anwalt Weibel. Er hoffe auf “weniger Höflichkeit” vonseiten Österreichs, vor allem der Politik. In der Schweiz sei das Volk in der Atomfrage gespalten, aber auch hier gebe es Initiativen gegen die alten AKW. “Die österreichischen Behörden können unbefangener damit umgehen als die Schweizer, weil sie keine eigenen AKW haben. In der Schweiz sind wir auf diese Unterstützung angewiesen”, betonte Weibel. Landesrat Schwärzler versicherte, man werde weiter Druck machen und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um das AKW Mühleberg abzuschalten.

Das Land Vorarlberg war bereits im Februar 2013 mit einer Unterlassungsklage gegen das AKW Mühleberg gescheitert. Nachdem sich zuvor das Landesgericht Feldkirch für nicht zuständig erklärt hatte, der zuständige Anwalt die Rekursfrist versäumte und der Wiedereinsetzungsantrag abgewiesen wurde, verweigerte auch das Oberlandesgericht Innsbruck den Rekurs. Vorarlberg konzentrierte sich daher auf den zweiten Teil der Doppelstrategie und strebt ein Verfahren in der Schweiz an.

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