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Vorarlberg: Verfassungsgerichtshof kippte Bettelverbot in Bludenz

Das Verbot sei damit "gesetzeswidrig und daher aufzuheben"
Das Verbot sei damit "gesetzeswidrig und daher aufzuheben" ©Dietmar Stiplovsek (Symbolbild)
Bludenz - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Bettelverbot in der Bludenzer Innenstadt aufgehoben. Das zeitlich unbeschränkte und örtlich nicht differenzierte Verbot war laut Entscheidung vom 22. September von der Stadtverwaltung nicht ausreichend begründet.
Bettelverbot in Bregenz teilweise aufgehoben
Bettelverbot in Bludenz auf der Kippe

Dies teilte der VfGH am Donnerstag in einer Aussendung mit. Das Verbot sei damit “gesetzeswidrig und daher aufzuheben”. Der VfGH schloss sich damit den Bedenken des Landesverwaltungsgerichtes an, dass der Nachweis für das Vorliegen eines Missstandes, der gemäß Vorarlberger Sicherheitsgesetz auch für ein Verbot des “stillen” Bettelns erforderlich ist, nur teilweise erbracht wurde. Das Höchstgericht erkannte in seiner Entscheidung an, dass “aufgrund der örtlichen Verhältnisse an manchen Orten und zu manchen Zeiten” die Benützung des öffentlichen Raumes auch durch “stille Bettler erschwert wird”. Das Bludenzer Bettelverbot verbiete stilles Betteln aber nicht nur “an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten, sondern flächenmäßig ohne jegliche Differenzierung”, begründete der VfGH seine Entscheidung.

Ohne Reparaturfrist aufgehoben

Die von der Stadtverwaltung eingebrachten Argumente für ein derart umfassendes Verbot sah das Gericht als nicht ausreichend an. Die Verordnung wird laut VfGH ohne Reparaturfrist aufgehoben.

Wallner kündigt Neu-Formulierung an

Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) äußerte in einer ersten Reaktion auf die Aufhebung des Bludenzer Bettelverbot durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenig Verständnis. Es gebe hierzulande klare Spielregeln, die für alle gelten, heilt Wallner in einer Aussendung fest und kündigte rechtliche Hilfe für die Stadt Bludenz an.

“Wir werden das Bettelverbot neu formulieren und den betroffenen Gemeinden und Städten weiterhin aktiv zu Seite stehen”, ließ der Landeschef wissen. Er stehe zum Angebot des Landes, den Kommunen bei Unklarheiten in Rechtsfragen rechtliche Unterstützung zu bieten und bei Abstimmungen mit Bundesbehörden behilflich zu sein.

Stadt Bludenz: Neue Verordnung wird kommen

„Wir werden das Schreiben des Verfassungsgerichtshofes genau studieren und dann eine neue Verordnung zum Bettelverbot ausarbeiten“, kündigt auch der Bludenzer Bürgermeister Mandi Katzenmayer an.

Durch das von der Stadtvertretung im November 2015 beschlossen Bettelverbot habe das aggressive und teilweise äußerst intensive Betteln aufgehört, sagt Katzenmayer. In der noch zu erarbeitenden neue „Bettelverordnung“ werden man nun die Hauptkritikpunkte des Verfassungsgerichtshofs (24 Stunden und 365 Tage bzw die räumliche Ausdehnung des Verbots)  berücksichtigen. Er verstehe in diesem Zusammenhang den Verfassungsgerichtshof jedoch nicht, denn bis zu zwölf bettelnde Personen innerhalb von rund 300 Metern seien in einer Kleinstadt wie Bludenz einfach zu viel, so der Bürgermeister.

Landesvolksanwalt begrüßt Entscheidung des VfGH

Landesvolksanwalt  Florian Bachmayr-Heyda begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes: “Die Aufhebung des Bludenzer Bettelverbotes war zu erwarten, da der VfGH in inzwischen ständiger Rechtsprechung bereits mehrfach ausgesprochen hat, dass räumlich weitreichende und zeitlich unbeschränkte Bettelverbote gegen geltendes Verfassungsrecht verstoßen.“

Der Landesvolksanwalt hofft, dass in Bludenz eine verfassungskonforme Regelung geschaffen wird. Dies sei vor dem Hintergrund, das immer damit argumentiert wird, dass sich auch bettelnde Menschen an unsere Gesetze halten müssen, besonders wichtig.

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