Vorarlberg: Bettelverbot in Bludenz auf der Kippe

In Bludenz ist auch stilles Betteln, das an sich gesetzlich erlaubt wäre, im gesamten Stadtgebiet zu jeder Zeit verboten. Deswegen könnte die Bludenzer Verordnung zu umfassend und somit nicht gesetzeskonform sein. Weil die Rechtmäßigkeit des Bludenzer Bettelverbots unklar ist, liegen derzeit acht Beschwerden gegen das Verbot, für die das Landesverwaltungsgericht in Bregenz zuständig ist, auf Eis. Das Gericht möchte die Entscheidung des Verfassungsgerichtshof abwarten. Nach Auffassung von Nikolaus Brandtner, Präsident des Verwaltungsgerichts, könnte Bludenz eine Teilaufhebung drohen, wie sie im März bereits für Bregenz entschieden wurde.
Auch das Bludenzer Bettelverbot war im März erstmals dem VfGH vorgelegt worden, damals machte der Vorarlberger Volksanwalt Florian Heyda-Bachmayr den ersten Schritt. Der Bludenzer Bürgermeister Mandi Katzenmayer (ÖVP) betonte damals umgehend, dass die Verordnung bleiben werde. Unterstützt wurde er dabei von Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP).
(Red.)
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