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Testamentsaffäre: Die zehn Angeklagten

Sechs Beschuldigte geständig - Strafrahmen bis zu 15 Jahren.
Sechs Beschuldigte geständig - Strafrahmen bis zu 15 Jahren. ©APA
Die Staatsanwaltschaften Feldkirch und Steyr haben in der Testamentsfälschungs-Affäre am Bezirksgericht Dornbirn insgesamt zehn Menschen angeklagt. Hier die Beschuldigten und die gegen sie erhobenen Vorwürfe.
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1. Jürgen H., 47, Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichtes Dornbirn (derzeit suspendiert), angeklagt wegen Missbrauchs der Amtsgewalt, Urkundenunterdrückung und Fälschung besonders geschützter Urkunden sowie gewerbsmäßigen schweren Betruges unter Ausnützung einer Amtsstellung. Der Strafrahmen beträgt insgesamt bis zu 15 Jahren. Er wuchs laut eigenem Geständnis schon in seiner “Lehrzeit” in das System von Dokumenten-Manipulationen am Bezirksgericht Dornbirn hinein und leistete demnach alleine in den 1980er Jahren rund 40 unrechtmäßige Zeugen-Unterschriften, wie der ORF-Journalist Gernot Hämmerle im Buch “Falsche Erben” schreibt. “Ich habe dann immer bewusster mitbekommen, dass sich jeder in der Außerstreit-Abteilung in den eigenen Sack scheffelt”, so Jürgen H. bei einer Einvernahme. Ende der 1990er begann er selbst mit der Fälschung von Schriftstücken. Er gestand, bei rund 20 Testamentsfälschungen aktiv mitgewirkt zu haben. Jürgen H. gilt als Hauptbeschuldigter, durch sein umfassendes Geständnis half er den Ermittlern bei der Aufklärung des Skandals.

2. Kurt T., 48, bis zu seiner Entlassung am 27. November 2009 rund 15 Jahre Leiter der Abteilung für Außerstreitsachen am Bezirksgericht Dornbirn, angeklagt wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und Fälschung besonders geschützter Urkunden unter Ausnützung einer Amtsstellung. Der Strafrahmen beträgt insgesamt bis zu 15 Jahren. Er soll in mehreren Fällen bei Testaments- und Urkundenfälschungen mitgewirkt haben. Laut Jürgen H. soll er von vielen illegalen Machenschaften gewusst haben und auch daran beteiligt gewesen sein. T. bestreitet die Vorwürfe.

3. Clemens M., 52, Rechtspfleger für Außerstreitsachen (derzeit suspendiert), angeklagt wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und Fälschung besonders geschützter Urkunden unter Ausnützung einer Amtsstellung (Strafrahmen bis zu 15 Jahren). Er soll in mehreren Fällen bei Testaments- und Urkundenfälschungen mitgewirkt haben. Laut Jürgen H. soll er von vielen illegalen Machenschaften gewusst haben und auch daran beteiligt gewesen sein. M. legte im Fall des angeblich von der Feldkircher Landesgerichts-Vizepräsidentin Kornelia Ratz “bestellten” Testaments ein Teilgeständnis ab, widerrief dies aber, alle anderen Vorwürfe bestritt er von Anfang an.

4. Peter H., 48, ein Freund des Hauptbeschuldigten, angeklagt wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und des gewerbsmäßigen schweren Betrugs (Strafrahmen ein bis zehn Jahre). Er diente in mehreren Fällen als Scheinerbe für den Hauptbeschuldigten. Die geerbten Grundstücke soll er rasch verkauft haben. Bei ihm wurde eine beträchtliche Menge Bargeld sichergestellt. Er legte während der U-Haft ein Geständnis ab und will den Schaden wiedergutmachen.

5. Walter M., 72, bis zur Pensionierung 2002 rund 30 Jahre Grundbuch-Rechtspfleger, angeklagt wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und des gewerbsmäßigen schweren Betrugs (Strafrahmen ein bis zehn Jahre). Er wurde von Jürgen H. schwer belastet und soll einer der Väter des Testamentsfälscher-Systems gewesen sein. Er war laut Anklage in zwei der 18 Fälle involviert. Er bestreitet alle Vorwürfe. Laut Anklage wird gegen ihn in anderen Fällen noch weiter ermittelt.

6. Kornelia Ratz (48), Vizepräsidentin am Landesgericht Feldkirch, zurzeit suspendiert, angeklagt wegen Amtsmissbrauchs und Fälschung besonders geschützter Urkunden unter Ausnützung einer Amtsstellung (Strafrahmen bis zu zehn Jahren). Sie soll bei Jürgen H. ein gefälschtes Testament zugunsten ihrer Mutter und Tante “in Auftrag gegeben” haben. Sie bestreitet die Vorwürfe.

7. Ein 49-jähriger Angehöriger des Jürgen H., angeklagt wegen Missbrauchs der Amtsgewalt (Strafrahmen ein bis zehn Jahre). Er soll im Einvernehmen mit Jürgen H. seine Schwägerin in einem Fall als Schein-Nacherbin bestimmt haben und in einem anderen Fall einen “tauglichen” Erben genannt haben. Er ist geständig.

8. Ein 40-jähriger Angehöriger des Jürgen H., angeklagt wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und gewerbsmäßigen schweren Betrugs (Strafrahmen ein bis zehn Jahre). Er soll potenzielle Erben ausgekundschaftet und sich bei sechs Verlassenschaftssachen als Mittäter beteiligt haben. Er ist geständig.

9. Eine 47-jährige Angehörige des Jürgen H., angeklagt wegen Missbrauchs der Amtsgewalt (Strafrahmen ein bis zehn Jahre), soll sich als Scheinerbin eines gefälschten Testamentes zur Verfügung gestellt haben; sie ist geständig.

10. Eine Schwägerin des 49-jährigen Angehörigen, angeklagt wegen Missbrauchs der Amtsgewalt (Strafrahmen ein bis zehn Jahre), soll sich in einem Fall als Scheinerbin zur Verfügung gestellt haben; sie ist ebenfalls geständig.

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