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Rechtsstreit um ein Bordell in Vorarlberg geht in die nächste Runde

Der Streit um das Bordell in Hohenems geht weiter.
Der Streit um das Bordell in Hohenems geht weiter. ©VN
Hohenems - Das Tauziehen um ein Bordellprojekt in Hohenems geht in die nächste Runde. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) im Oktober 2015 eine außerordentliche Revision gegen das abschlägige Urteil des Vorarlberger Landesverwaltungsgerichts (LVwG) zugelassen hat, verlangt er nun, dass die Beweiswürdigung in einigen Punkten präzisiert wird.
Causa wird neu bewertet
Bordellprojekt abgelehnt

Der Ball liegt damit wieder beim LVwG. Der Vorarlberger Geschäftsmann Hermann Hahn hatte im Mai 2011 vergeblich darum angesucht, in Hohenems ein Bordell errichten zu dürfen. Die Behörden lehnten das mit Verweis auf das Vorarlberger Sittenpolizei-Gesetz ab. Seither kämpft der Beschwerdeführer vor Gericht um sein Projekt. Bereits 2013 fuhr er einen Erfolg ein, denn der Verfassungsgerichtshof hob den abschlägigen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn gegen die Genehmigung auf.

Illegale Prostitution

Die Stadt musste daher neu über das Projekt entscheiden und erteilte dem potenziellen Betreiber im Juni 2014 erneut eine Abfuhr. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) wies die Beschwerde Hahns gegen diesen abschlägigen Bescheid im Juli 2014 ab. Der Beschwerdeführer und sein Anwalt Sanjay Doshi hatten nachzuweisen versucht, dass durch ein Bordell die illegale Prostitution in Vorarlberg zurückgehen würde. Dabei bezogen sie sich auf das Vorarlberger Sittenpolizeigesetz, wonach ein Freudenhaus dann zu bewilligen sei, wenn dieses durch gewerbsmäßige Unzucht hervorgerufene Störungen einschränke. Diese Formalvoraussetzungen liegen laut dem Landesverwaltungsgerichtshof allerdings nicht vor. Zudem erklärte das Vorarlberger Gericht eine Revision gegen das Urteil für nicht zulässig.

Kein Beweis

Der Verwaltungsgerichtshof sah das anders und traf eine verfahrenseinleitende Anordnung. Konkret legte Hahn dem Gericht als Beweise für seine Argumentation Zeitungsinserate vor, in denen Prostituierte in Hohenemser Wohnungen illegal ihre Dienste anbieten würden. Die darin aufgeführten Mobilnummern sah das LVwG allerdings nicht als Beweis, dass diese Wohnungsprostitution tatsächlich in Hohenems stattfände. Nun forderte der VwGH, dass auf die Argumentation des Bordellbetreibers mehr eingegangen wird, teilte der Hohenemser Bürgermeister Dieter Egger (FPÖ) am Mittwoch in einer Aussendung mit.

Man habe es klar mit juristischen Auffassungsunterschieden zu tun, argumentierte Egger. Sobald diese ausgeräumt seien, sei die Sache aus Sicht der Stadt Hohenems erledigt. “An unserer politischen Haltung hat sich nichts geändert: Wir wollen kein Bordell in Hohenems”, so Egger. Das LVwG forderte er zu einer raschen Korrektur der Formalmängel auf. An die Landesregierung appellierte der Bürgeremeister, das Sittenpolizeigesetz zu ändern. “Dieses fadenscheinige Bewilligungsargument gehört gestrichen, denn hier entstehen gerade nur unnötige Gerichtskosten”, zeigte sich Egger verärgert.

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