ÖBB verklagen nun sogar ein Opfer des Zugunglücks

Eine von mehreren gerichtlichen Klagen der ÖBB Infrastruktur AG richtet sich sogar gegen einen Überlebenden der Tragödie, bei der eine Polizistin, ein Polizist und ein Bestattungsunternehmer bei ihrer Arbeit auf dem Geleise nach einem tödlichen Bahnunfall von einem Zug erfasst und getötet wurden.
Überlebender soll 189.000 Euro zahlen
Der Streitwert in dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch beträgt 189.000 Euro. Die Österreichischen Bundesbahnen fordern vom überlebenden Leichenbestatter die Rückzahlung von Schadensersatzgeldern. Denn ihrer Meinung nach hat der beklagte Bestatter die Gleisanlage widerrechtlich betreten.
Richterin Marlene Ender hat nun den Prozess unterbrochen – bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage, die der Bestatter gegen die ÖBB eingebracht hat. Dabei verlangt der Überlebende des Bahnunglücks als Schadensersatz zusätzlich 32.000 Euro von den Bundesbahnen.
Schwer traumatisiert
Der Bestatter hatte sich vor dem herannahenden Zug noch rechtzeitig in Sicherheit bringen können. Er hatte mitansehen müssen, wie die beiden Polizisten und sein Schwager getötet wurden. Sein Schwager ist der ums Leben gekommene Bestattungsunternehmer. Das Dienstverhältnis mit dem Bestattungsunternehmen, in dem er angestellt war, wurde nach dem Unglück einvernehmlich gelöst. Sein Mandant sei durch die Tragödie schwer traumatisiert worden und nicht mehr arbeitsfähig, sagt sein Anwalt Christian Steurer. Er beziehe nun eine Invaliditätspension.
Die ÖBB hingegen behaupten in den Zivilprozessen, der Bestatter wäre wegen Vorschädigungen auch ohne das Zugunglück arbeitsunfähig geworden.
Noch mehr ÖBB-Klagen
Die Bahn hat in einem der Gerichtsverfahren auch der Krankenhausbetriebsgesellschaft den Streit verkündet. Die Gerichte haben das aber nicht zugelassen. Die ÖBB wollten auch das Landeskrankenhaus Bregenz mitverantwortlich für die Traumatisierung des Bestatters machen. Denn am Unglückstag hatte er bei seiner Einlieferung ins Krankenhaus auch noch mitansehen müssen, wie ein Mensch mit einem Sprung vom Spital Selbstmord beging. Als „zu dick aufgetragen” wäre eine solche Geschichte kritisiert worden, wenn sie erfunden worden wäre, meint eine an den ÖBB-Prozessen beteiligte Juristin. (Seff Dünser)
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