Der Mann war im Jahr 2006 in Innsbruck tätig. Damals kamen zwei Polizeibeamte sowie ein Leichenbestatter auf der Strecke Bregenz-Lochau zu Tode, als sie mit der Spurensicherung eines tödlich Verunglückten beschäftigt waren. Die drei wurden von einem Zug erfasst, der nicht von der Geschwindigkeitsreduktion informiert worden war. Ein Kommunikationsfehler wie man heute weiß.
Den 48-jährigen Notfallleiter trifft aber laut Richterin Katja Mayerhofer keine Schuld. Die Vorschriften waren sehr verwirrend”, hieß es in der Begründung. Niemand kannte offenbar seine Zuständigkeiten genau. Außerdem konnte der Mann davon ausgehen, dass der Polizist ihm telefonisch die Situation richtig geschildert hatte. Ob er die Verständigungspflicht der Züge an seinen Kollegen delegiert hatte, bejahte das Gericht. Somit – im Zweifel für den Angeklagten. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft wird es bekämpfen.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.