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Bahnunglück: ÖBB soll für Witwe mitbezahlen

Drei Menschen kamen bei dem Bahnunglück in Lochau ums Leben.
Drei Menschen kamen bei dem Bahnunglück in Lochau ums Leben. ©Stiplovsek
Lochau - OGH: ÖBB ist grundsätzlich zu Regresszahlungen an die Republik für die Pension der Witwe des in Lochau getöteten Polizisten verpflichtet.
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Ein Polizist, eine Polizistin und ein Bestatter wurden bei ihrem Einsatz nach einem tödlichen Unfall auf dem Bahngleis am 29. Dezember 2006 in Lochau von einem Eisenbahnzug erfasst und tödlich verletzt. Der Witwe des Polizisten bezahlt die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) seither eine Witwenpension. Für einen Teil dieser Pension müsste die ÖBB als Bahnbetreiberin grundsätzlich aufkommen. Das geht aus einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) hervor.

Demnach kann das Finanzministerium Regress nehmen an der Bahnbetreiberin. Denn die Witwenpension werde aus Mitteln des Bundes bezahlt, so das Wiener Höchstgericht. Und die BVA sei als Organ des Bundes tätig und an die Weisungen des Finanzministeriums gebunden.

Damit schloss sich der OGH der Rechtsansicht des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) an. Das OLG hat das Urteil des Landesgerichts Wien aufgehoben und ihm aufgetragen, neuerlich zu verhandeln und zu entscheiden – auch zur noch nicht geklärten Frage der möglichen Verjährung der Ansprüche.

Dem Rekurs der beklagten ÖBB Infrastruktur AG gegen den OLG-Beschluss zur neuerlichen Verhandlung am Landesgericht hat der OGH keine Folge gegeben. Das Landesgericht hatte die Klage der Republik Östereich abgewiesen. Weil die Klägerin gar nicht aktiv legitimiert sei. OLG und OGH aber vertreten eben die Meinung, die Republik sei sehr wohl dazu berechtigt, zu klagen.

Die Republik hat gegen die ÖBB Infrastruktur AG eine Regressforderung von 30.000 Euro eingeklagt. Denn bis Ende 2009 sei der Witwe von der BVA ein Witwenversorgungsgenuss von 61.000 Euro ausbezahlt worden. Zudem verlangt der Bund die gerichtliche Feststellung, dass die ÖBB für künftige Aufwendungen für die Witwe des Polizisten zu haften habe. Schließlich habe ein ÖBB-Disponent weder den zuständigen Fahrdienstleiter in Wolfurt noch den Lokführer über den Polizei-Einsatz am Bahngleis informiert und damit auch den Tod des Polizeibeamten grob fahrlässig herbeigeführt.

Mitverschulden

Die beklagte ÖBB verweist darauf, sie habe sich mit der Witwe auf Schadenersatzzahlungen geeinigt. Die ÖBB behauptet, die Republik treffe ein Mitverschulden am Bahnunglück, weil der Bund als Dienstgeber die Polizisten nicht für den Einsatz an Gleisanlagen geschult habe. Außerdem sei der Unfall durch ein erhebliches Mitverschulden des Polizisten verursacht worden.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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