Der 56-Jährige fasste dafür eine lebenslängliche Freiheitsstrafe aus, muss für mindestens 15 Jahre hinter Gitter. Necmettin Gs Sohn Caglar G. wurde wegen Unterlassung einer Behinderung einer strafbaren Tat zu zwölf Monaten Haft, zehn Monate davon bedingt, verurteilt. Da ihm die Untersuchungshaft angerechnet wurde, durfte er den Gerichtssaal gegen halb neun Uhr am gestrigen Abend als freier Mann verlassen. Während der 18-Jährige das Urteil sofort annahm, legte sein Vater Berufung ein.
Bekirs letzte Fahrt
Das Motiv für die grausame Bluttat des Nettmecin G.: Bekir C. hatte mit der Tochter des Beschuldigten ein Verhältnis. Als der verheiratete Wolfurter die geschiedene 29-jährige Frau in Langenegg aufsuchen wollte, war das sein Todesurteil. Er wurde vor dem Haus seiner Geliebten von Necmettin G. gestellt, es kam zum Streit. Anschließend zerrte der wütende Türke den jungen Mann in sein Auto. Mit in den Pkw stieg Caglar G. Er sollte Bekir C. daran hindern, das Fahrzeug zu verlassen, während der Vater dieses steuerte. Auf der Alpe Obere Zimeregg stieg Necmettin G. mit Bekir C. aus dem Fahrzeug. Er ging mit diesem in den nahe gelegenen Wald und schoß ihm dort aus nächster Nähe in den Kopf. Bekir C. war nicht sofort tot, verfiel aber in tiefe Bewusstlosigkeit, wie Gerichtsmediziner Dr. Walter Rabl in seinem Gutachten festhielt. Der Tod trat eine knappe halbe Stunde später aufgrund von hohem Blutverlust und einer Luftembolie ein.
Der Prozessverlauf selber barg wie auch letztlich das Urteil keine Überraschung in sich. Wie erwartet stritt der Beschuldigte, der in einem hellen Anzug erschienen war, alles ab. Er sei zur Tatzeit nicht in Langenegg oder Hittisau gewesen, er kenne Bekir C. nicht. Er könne sich die belastenden Aussagen seiner Tochter und seines Sohnes nicht erklären. Ich bin unschuldig. Ich liebe die Menschen, sagte er beinahe zynisch.
Lange sechseinhalb Stunden dauerte anschließend die Beratung der Geschworenen, ehe diese zu ihrem einstimmigen Urteil kamen. Ausschlaggebend waren letztlich die erdrückende Kette von Indizien sowie die belastenden Aussagen der Zeugen insbesondere jene der Tochter und des Sohnes. Die Tochter hatte den Streit ihres Vaters mit Bekir C. beobachtet, Sohn Caglar G. schilderte die Autofahrt mit Bekir C. nach Hittisau. Auch gab er der Polizei den Hinweis über den Verbleib der Tatwaffe, derer sich der Täter beim Klubheim des FC Krumbach entledigte. Auch der Indizien gab es mehrere. Faserspuren von Bekirs Kleidung im Auto des 56-Jährigen, Blutspuren des Getöteten im Lauf der Tatwaffe, Spuren am Opfer von Necmettin G. Allerdings: Den ultimativen Beweis in Form von DNA-Spuren des Beschuldigten an der Tatwaffe gab es nicht. Es war diese Tatsache, die Gs Anwalt Stephan Wirth in seinem Plädoyer für den Angeklagten in die Waagschale warf und weshalb er einen Freispruch forderte. Doch die Argumente von Staatsanwalt Karl Wild und auch vom Vertreter der Opfer-Angehörigen, Nicolas Stieger, im Verbund mit den Zeugenaussagen und den zahlreichen Indizien wogen schwerer. Erfolgreich konnte sich German Bertsch, Anwalt von Caglar G., in Szene setzen und die Anklage wegen Mord durch Unterlassung entkräften. Erleichtert nahm die Familie Bekir Cs das Urteil zur Kenntnis. Wir sind sehr froh über dieses Urteil gegen den Mörder unseres lieben Bekir. Auch dass der Sohn mit einer milden Strafe davon kam, geht in Ordnung. Was hätte er gegen einen so bösen Vater tun sollen?, bewies Bekirs Schwester echte Größe.
Verteidiger Stephan Wirth nach dem Prozess
Anwalt Nicolas Stieger nach dem Prozess
Verteidiger German Bertsch nach dem Prozess
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.