Wie die VN berichten setzte der Leiter der Landesraumplanung, Wilfried Bertsch, am 27. Februar 2007 ein Informationsschreiben auf, das jeder Bürgermeister im Land erhielt. In diesem wurde darauf hingewiesen, dass entsprechend der Übergangsregelungen die Flächenwidmungspläne betreffend Einkaufszentren von der Gemeinde bis spätestens 31.12.2007 anzupassen sind. Die Vorarlberger Nachrichten zitieren aus dem Schreiben: „Überprüfung des rechtmäßigen Bestandes: Bei der Ermittlung des Bestandes ist auf den Rechtsbestand, d. h. auf die rechtskräftig baubewilligten Verkaufsflächen, abzustellen.“
Schelling: Politik ist am Zug
Das ist in der Stadt Dornbirn nicht passiert, wie das Landesverwaltungsgericht festgestellt hat und damit für einen Paukenschlag im Genehmigungsverfahren für den Messepark neu sorgte. Statt zu erheben, wurden in der Dornbirner Gemeindestube die 1987 genehmigten Flächen dezimiert. Jetzt sind laut Messepark-Anwalt Karl Schelling die politisch Verantwortlichen am Zug, weil sich die Stadt Dornbirn nicht an den Erlass gehalten habe. Bürgermeisterin Andrea Kaufmann stellt sich hinter ihre Mitarbeiter und sagt zu den VN. „Für mich ist das plausibel, alles andere soll nun der Verwaltungsgerichtshof klären.“
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