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Medien: Ermittlungen gegen Katzenmayer eingestellt

Noch keine Bestätigung von der Staatsanwaltschaft
Noch keine Bestätigung von der Staatsanwaltschaft ©VOL.AT/Paulitsch
Bludenz/Innsbruck - Nach Abschluss der Ermittlungen zur Wahlkartenaffäre bei der Bürgermeister-Stichwahl in Bludenz sowie dazugehöriger Absprache mit dem Justizministerium wird gegen Bürgermeister Josef "Mandi" Katzenmayer (ÖVP) offenbar keine Anklage erhoben.
Wahlermittlungen in Bludenz
Rücktrittsaufforderungen gegen Katzenmayer

Das berichtete am Freitag das Online-Portal NZZ.at unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Innsbruck. Gegen zwei andere Beschuldigte soll es Anklagen geben.

Für die APA war die Staatsanwaltschaft am Freitag nicht erreichbar, ebenso wenig Katzenmayer persönlich. Der ORF Vorarlberg berichtete, die Staatsanwaltschaft habe den Artikel des Online-Portals vorerst nicht bestätigt. Man wolle zunächst die Zustellung der Entscheidungen abwarten und erst dann Stellung nehmen. Nach APA-Informationen haben bisher nicht alle der sechs Beschuldigten die Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft Innsbruck erhalten, Katzenmayer aber schon. Das Verfahren gegen den Bürgermeister wegen Amtsmissbrauchs ist demnach tatsächlich eingestellt worden, wie gut informierte Kreise der APA zutrugen.

Keine bewusst begangene Straftat

Laut NZZ.at fiel die Entscheidung deshalb zugunsten von Katzenmayer aus, weil dem Stadtoberhaupt nicht bewusst gewesen sei, dass er im Umgang mit den Wahlkarten strafbare Handlungen begehe. Zwei andere der insgesamt sechs Beschuldigten sollen hingegen angeklagt werden. Dabei handle es sich um eine Beamtin und um einen ÖVP-Mitarbeiter, die gemeinsam eine “Wahlkartenverteilaktion” organisiert hätten, so NZZ.at.

Schwere Unregelmäßigkeiten bei der Wahl

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte die Stichwahl vom 29. März 2015 aufgehoben, weil er schwere Unregelmäßigkeiten bei der Ausgabe von Wahlkarten festgestellt hatte. In über 60 Fällen sollen Wahlkarten von Parteifunktionären für andere Personen beantragt und ausgestellt worden sein. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hatte die Ermittlungen wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs, der Beihilfe zum Amtsmissbrauch und der Wahlfälschung an die Innsbrucker Anklagebehörde übergeben, um jeglichen Anschein von Befangenheit zu vermeiden. In Hohenems, wo es ähnliche Vorwürfe gegeben hatte, wurde im Jänner ein Beamte der Stadt wegen Amtsmissbrauchs angeklagt.

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