In Zukunft nur noch fünf Millionen Euro für den Wahlkampf?
Bezüglich der Parteispenden zeigte sich ÖVP-Obmann Spindelegger am Dienstag vor dem Ministerrat offen, dass die Deklarierungspflicht nicht erst bei 7.000 Euro, wie ursprünglich geplant, beginnt, sondern bereits bei 5.000 Euro. Details müssten aber noch ausverhandelt werden. Noch unklar ist, wie auch die Länder in die neuen Spendenregeln einbezogen werden.
Gleiche Spielregeln in den Bundesländern
Spindelegger wies darauf hin, dass es zunächst ein Verfassungsgesetz brauche, um von Bundesseite Änderungen bei den Ländern zu vollziehen. Sozialminister Hundstorfer, der einer der Hauptverhandler des Transparenzpakets ist, kann sich vorstellen, dass die Länder individuelle Wertgrenzen festlegen, diese könnten aber nur niedriger sein, als der vom Bund festgelegte Schwellenwert. Wirtschaftsminister Mitterlehner meinte allgemein, dass für die Bundesländer grundsätzlich die gleichen Spielregeln gelten, diese aber Details für sich enger bzw. anders regeln könnten.
Faymann hätte gerne eine bundeseinheitliche Regelung. “Unser Ziel ist, am Schluss soll es für alle gelten”, meinte der SPÖ-Chef am Dienstag im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Bezüglich der kolportierten 5.000 Euro-Grenze, ab der Spenden offenzulegen sein sollen, erklärte der Kanzler, es werde “etwa in diese Richtung” gehen.
Spindelegger pocht auf Grenze bei Wahlkampf-Kosten
Offen ist Faymann auch für den Vorschlag, die Wahlkämpfe kostenmäßig zu begrenzen. Spindelegger pochte hier aber auf eine möglichst verbindliche Regelung. Denn Fairness-Abkommen seien noch bei fast jedem Wahlkampf beschlossen, letztlich aber nie entsprechend umgesetzt worden.
ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch kann sich bei den Wahlkampfkosten eine Grenze von fünf oder sechs Millionen pro Partei inklusive Sanktionen wie Strafzahlungen vorstellen, wie er in der “ZiB 2” sagte. Keine Zahlen nannte SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Rudas. APA
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