Die Entscheidung für oder gegen ein Bordell in Hohenems wird wohl noch länger auf sich warten lassen. Der Verfassungsgerichtshof entschied zugunsten des Antragsstellers Hermann Hahn, der ablehnende Bescheid der Bezirkshauptmannschaft sei nicht rechtens. Diese lehnten den Antrag ab, da ein Bordell laut Sittenpolizei-Gesetz nur dann zu bewilligen ist, wenn es dazu dient “durch gewerbsmäßige Unzucht hervorgerufene Störungen einzuschränken.”
Wohnungsprostitution als Störung
Während die Behörden Begleitkriminalität und Straßenstrich als solche Störungen einstuften, sahen die Verfassungsrichter auch durch illegale Wohnungsprostitution als solchen möglichen Störfaktor an. Nun muss die Beschwerdekommission ermitteln, ob ein legales Bordell geeignet ist, illegale Wohnungsprostitution einzuschränken. “Das dauert sicher Wochen”, ist Bürgermeister Richard Amann überzeugt. Außerdem sei die Stadtpolizei mit der Beurteilung des komplexen Sachverhaltes überfordert, man hole sich daher Rat bei übergordneten Stellen.
Prostitution “rein subjektiv” kein Thema
Die Frage an sich sei, ob ein legales Bordell dazu geeignet ist, illegale Prostitution einzuschränken oder zu verhindern. “Es gibt einmal keine auffälligen Meldungen oder Störungen”, illegale Bordelle oder Straßenprostition scheinen “rein subjektiv” kein Thema in der Grafenstadt zu sein. Auch müsse man die Verhältnismäßigkeit beachten, Amann rechnet daher nicht mit einer positiven Beurteilung des Antrages durch die Berufungskommission.
Keine Entscheidung der Stadtpolitik
Falls es denoch ein “Ja” für die Einrichtung des ersten legalen Bordells gibt, sind der Stadtpolitik die Hände gebunden. “Da ist dann die Baubehörde und nicht mehr der Stadtrat oder die Stadtverwaltung gefragt”, der Stadtrat habe auch in erster Instanz rein als Behörde zu entscheiden. Trotzdem ist es auch bei einem “Ja” noch ein weiter Weg bis zur Eröffnung des Etablisments. Schließlich brauche es dann immer noch die Genehmigungen nach dem Raumplanungsgesetz oder der Gewerbeordnung.
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