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Stadt Hohenems muss neu über Errichtung eines Bordells entscheiden

Nach Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs - Entscheidung könnte am 14. Jänner fallen
Nach Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs - Entscheidung könnte am 14. Jänner fallen ©VOL.AT/Paulitsch
Hohenems - Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) den negativen Bescheid der Vorarlberger Behörden zur Errichtung eines Bordells aufgehoben hat, muss die Stadt Hohenems in der Sache neu entscheiden.
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Die Bezirkshauptmannschaft hat die Angelegenheit an die Stadt Hohenems als Erstinstanz zurückverwiesen, berichteten am Donnerstag die “Vorarlberger Nachrichten”. Eine Entscheidung könnte am 14. Jänner fallen.

Ein Vorarlberger Geschäftsmann hatte im Mai 2011 vergeblich darum angesucht, in Hohenems ein Freudenhaus errichten zu dürfen. Die Behörden lehnten das mit Verweis auf das Vorarlberger Sittenpolizei-Gesetz ab. Dieses ist laut VfGH zwar verfassungskonform, die Anwendung im konkreten Fall war es jedoch nicht. Der Antrag des Beschwerdeführers muss deshalb von der Hohenemser Stadtvertretung neu behandelt werden. Es sei möglich, dass das Thema bereits in der Stadtratssitzung am 14. Jänner auf der Tagesordnung stehe, erklärte Bernhard Amann, der bisher einzige Bordell-Befürworter im Stadtrat, gegenüber den “VN”.

Illegale Wohnungsprostitution als “Störung”

Im Vorarlberger Sittenpolizei-Gesetz heißt es, dass ein Bordell bewilligt werden kann, “wenn dies geeignet erscheint, durch gewerbsmäßige Unzucht hervorgerufene Störungen einzuschränken”. Der Hohenemser Stadtrat und die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn gingen Anfang 2012 bzw. im November 2012 davon aus, dass es keine “Störungen” im Zusammenhang mit “gewerbsmäßiger Unzucht” gebe und lehnten das Projekt ab. Der VfGH sah im Bescheid der Vorarlberger Behörden allerdings den Begriff “Störungen” – im Wesentlichen reduziert auf Begleitkriminalität und Straßenstrich – zu rigoros eingeschränkt. So sei etwa auch die illegale Wohnungsprostitution als Störung zu sehen.

In Vorarlberg gibt es bisher kein legales Bordell, womit auch die Prostitution – im Sittenpolizei-Gesetz “gewerbsmäßige Unzucht” – verboten bleibt. Diese ist nämlich nur in einem Freudenhaus erlaubt. Zuletzt war 2003 in der Bodensee-Gemeinde Hard ein Projekt am Widerstand der Kommune gescheitert. Schätzungen zufolge gibt es in Vorarlberg 75 bis 100 Geheimbordelle. Laut Medienberichten gibt es allein im benachbarten Schweizer Kanton St. Gallen 140 legale Bordelle, 30 davon im Rheintal. Die Hälfte davon soll von Vorarlbergern betrieben werden.

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