Hubert Gorbach lässt im Kampf um die rückwirkende Auszahlung seiner Pension nicht locker, wie der “ORF” berichtet. Den Gang vor den Verwaltungsgerichtshof bezeichnet er als reinen Formalakt. ÖGB-Landesvorsitzendem Norbert Loacker übt nun scharfe Kritik. Loacker sieht bei Gorbach lediglich den Versuch “eine ungerechtfertigte Luxusfrühpension zu erwirken”.
Loacker wirft Gorbach vor, er würde versuchen gesetzliche Regelungen mit Hilfe der Justiz zu seiner persönlichen Bereicherung umzudrehen. Dabei handle es sich laut Loacker um ein „einmaliges Negativbeispiel für einen Versuch, eine ungerechtfertigte Luxusfrühpension zu erwirken“.
Gorbach solle zur Kenntnis zu nehmen, dass der Europäische Gerichtshof eben auch mit Gerechtigkeit zu tun habe, sagt Loacker in einer Aussendung. “Ein gesunder Hausverstand wäre hier durchaus hilfreich und angebracht”, so Loacker.
Gorbach lässt nicht locker
Landet die “Causa Pensionsnachzahlung” nun vor dem Europäischen Gerichtshof oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte? Möglich wäre das. Denn Hubert Gorbach lässt im Kampf um die rückwirkende Auszahlung seiner Pension nicht locker, wie der “ORF” berichtet. Den Gang vor den Verwaltungsgerichtshof bezeichnet er als reinen Formalakt. Somit halte er sich den Gang vor die europäischen Gerichte offen. Dazu müssten nämlich sämtliche innerstaatlichen Instanzen ausgeschöpft sein. “Sonst schicken Sie das Ding gleich wieder zurück“, sagt Gorbach.
Er erwartet sich auch von dem anstehenden Verfahren wenig. Der Verwaltungsgerichtshof werde sich wahrscheinlich gar nicht inhaltlich mit seiner Beschwerde beschäftigen, so Gorbach. Sobald die österreichischen Gerichte entschieden hätten, werde er überlegen, ob er den Weg Richtung europäische Gerichte beschreite.
Experten: Chancen vor Verwaltungsgericht gering
Ob und wie der Verwaltungsgerichtshof die Sache im Hinblick auf die Gesetzeslage beurteilen wird, darüber kann jetzt bestenfalls spekuliert werden. Hört man sich allerdings unter Juristen und Rechtsanwälten um, so werden die Chancen Gorbachs auf eine positive Beurteilung durch die Richter des Verwaltungsgerichtshofes als “äußerst gering eingeschätzt“, wie die “VN” berichteten. Der Altvizekanzler marschiere damit ganz einfach alle sich bietenden gerichtlichen Instanzen durch, damit sich ihm schlussendlich noch die Möglichkeit eröffne, den Europäischen Gerichtshof und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen, heißt es hinter den Kulissen.
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