Der 52-jährige ehemalige Geschäftsmann wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. „Zu wenig“, findet Staatsanwalt Markus Fußenegger und meldet sofort Strafberufung an. Der bislang Unbescholtene, der so viele Menschen um ihre Ersparnisse brachte, zeigt sich verzweifelt, als ihn zwei Polizeibeamte noch im Saal festnehmen. Er muss in die Justizanstalt. Es besteht Fluchtgefahr, so die Begründung von Richterin Christine Gstrein.
Den Opfern wurden rund zwei Millionen Euro zugesprochen. Mit diesem Exekutionstitel können sie die nächsten 30 Jahre versuchen, ihr Geld zurück zu erlangen. Sobald der Verurteilte wieder zu Geld kommt, haben sie eine Chance. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Täter als “Unschuldslamm”
“Hier wird der Täter zum Opfer, beziehungsweise zum Unschuldslamm gemacht”, hatte Staatsanwalt Markus Fußenegger zuvor in seinem Schlussplädoyer ausgeführt. Zwei Tage dauerte der Prozess, in dem dem 52-Jährigen vorgeworfen wurde, mit dubiosen Projekten über 300 Anlegern über drei Millionen Euro aus der Tasche gezogen zu haben.
Verteidiger Martin Mennel betonte, dass der für schuldunfähig erklärte Geschäftspartner der Drahtzieher der waghalsigen Unterfangen gewesen sei. Dieser habe seinen Mandanten überredet, getäuscht und verleitet, so Mennel.
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