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Fracking-Entwurf in Deutschland gescheitert

Der Widerstand gegen das umstrittene Fracking nimmt immer mehr zu, auch in der Bodenseeregion. - © AP (Themenbild)
Der Widerstand gegen das umstrittene Fracking nimmt immer mehr zu, auch in der Bodenseeregion. - © AP (Themenbild)
Lange haben FDP und Union gestritten, nun stoppen CDU und CSU den Gesetzentwurf zum umstrittenen Fracking. Die Gasförderung, für die Wasser mit Chemikalien ins Gestein gepresst wird, macht vielen Menschen Angst. Die Union will im Wahlkampf kein Risiko eingehen.
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Der Gesetzentwurf der schwarz-gelben Regierung zur Neuregelung der Gasförderung aus tiefen Gesteinsschichten, dem sogenannten Fracking, ist gescheitert. Die Unionsfraktion im Bundestag habe entschieden, den Entwurf nicht mehr in dieser Wahlperiode einzubringen, teilte Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) am Dienstag am Rande einer Fraktionssitzung in Berlin mit.

Beim Fracking wird Wasser mit Chemikalien unter hohem Druck in das Gestein gepresst, so dass die Ausbeute deutlich höher wird. Kritiker befürchten, dass der Einsatz von gefährlichen Stoffen zu unvertretbaren und nicht beherrschbaren Risiken für die Umwelt führt. In den USA hat der flächendeckende Einsatz dieser Technik zu einer deutlich höheren Gasförderung und einem massiven Rückgang der Preise für Erdgas geführt.

Widerstand aus CSU-Landesgruppen

Nach Teilnehmerangaben aus der Sitzung kam aber auch erheblicher Widerstand aus der CSU-Landesgruppe und der CDU-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen, denen auch Verschärfungen im Gesetzentwurf nicht weit genug gingen. Am liebsten wäre einer breiten Mehrheit der Fraktion ein Moratorium gewesen, mit dem Fracking für einen bestimmten Zeitraum verboten worden wäre. Dies lehnte die FDP ab.Ein Fraktionssprecher sagte, die Union wolle sicherstellen, dass keine gefährlichen Stoffe ins Erdreich gelangen. Nach der Wahl werde unter dieser Prämisse ein neues Gesetzesverfahren eingeleitet – von welchen Koalitionspartnern auch immer.

FPD bedauert Scheitern

Die FDP bedauerte das Scheitern des Entwurfs, bedeute es doch, dass strenge Vorgaben nun ausblieben und Fracking faktisch erlaubt werden müsse, weil die alte Gesetzeslage weitergelte. “Das bedeutet: kein verpflichtendes Einvernehmen mit den Wasserbehörden, keine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung, kein Ausschluss von Fracking in Wasserschutzgebieten”, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Umweltausschusses im Bundestag, Horst Meierhofer.

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