Exhumierung im Streit um Millionenerbe in Dornbirn beschlossen

In einem DNA-Abgleich soll herausgefunden werden, ob ein Niederländer als Erbberechtigter infrage kommt.Der Mann verstarb 2007, sein Erbe von über zehn Mio. Euro ging an seinen Sohn und seine Tochter. Seit mehreren Jahren will ein Niederländer nachweisen, dass er ein leiblicher Sohn des Verstorbenen ist. Der angebliche Sohn wurde 1970 in Vorarlberg geboren und wuchs als Adoptivkind in Holland auf. 2008 führte ihn die Suche nach seiner Herkunft nach Vorarlberg, nach seinen Recherchen ist der verstorbene Dornbirner sein leiblicher Vater. Demnach könnte ihm auch ein Teil des Erbes zustehen.
Streit um Speichelproben
Die beiden Kinder des Dornbirners wollen von einem unehelichen Sohn ihres Vaters jedoch nichts wissen. Nach einem durch die Instanzen gehenden, ergebnislosen Streit um Speichelproben zur Bestimmung der DNA, die die beiden verweigerten, soll nun eine Exhumierung des Leichnams in den nächsten Wochen Klarheit bringen.
Die DNA-Analyse nach der Exhumierung werde von Personal der Gerichtsmedizin in Innsbruck ausgewertet. Im Falle des vor sieben Jahren begrabenen Dornbirners geht man davon aus, dass nur mehr Knochen als Prüfsubstanz vorliegen.
Letzte Exhumierung vor 15 Jahren
Exhumierungen im Gerichtsauftrag sind äußerst selten – die letzte habe es vor rund 15 Jahren in Vorarlberg gegeben, hieß es.
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