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Erste Berufungen zu Urteilen der Testamentsaffäre eingebracht

Walter M. bemüht den Instanzenzug.
Walter M. bemüht den Instanzenzug. ©VOL.AT/Hartinger
Nach 21 Prozesstagen und zahlreichen Zeugenbefragungen wurden Ende Juli im Landesgericht Salzburg, unter dem Vorsitz von Richter Andreas Posch, die Urteilssprüche in der Testamentsaffäre gefällt. Nun, knapp drei Monate später, gehen zwei der Angeklagten in Berufung bzw. legen auch Nichtigkeitsbeschwerde ein, was durchaus riskant sein kann.
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Kurt T. und Walter M. sind zwei der insgesamt sechs noch nicht rechtskräftig Verurteilten in Sachen Testamentsaffäre. Allen wurde damals eine Schuld- beziehungsweise Teilschuld zugesprochen. Kurt T. wurde zu einer Haftstrafe von insgesamt drei Jahren verurteilt, davon ein Jahr unbedingt. Der frühere Gerichtsbedienstete Walter M. erhielt eine zwei Jahre bedingte Haftstrafe. Nun meldeten die beiden zusammen mit ihren Anwälten Berufung an.

“Kurt T. ist unschuldig”

Rechtsanwalt Nicolas Stieger legte zusätzlich zur Anmeldung der Berufung am Oberlandesgericht Linz eine Nichtigkeitsbeschwerde ein. Dies wurde binnen 14 Tagen nach Vorliegen des Urteils ausgeführt. „Wir haben uns als erstes und unabhängig von den anderen Angeklagten dafür entschieden, ein Rechtsmittel einzubringen denn mein Mandant Kurt T ist unschuldig“, gibt sich Stieger kämpferisch. Allerdings bestehe nun auch eine Gefahr der Straferhöhung, denn auch die Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel gegen das Urteil von Kurt T. erhoben. Rechtsanwalt Stieger meint dazu: „Dennoch kann Kurt T. mit der Verurteilung nicht leben und wird daher auch dieses Risiko in Kauf nehmen.“ Zur Begründung der Berufung konnte Stieger noch nicht viel sagen, da die Argumente im Rechtsmittel vom Inhalt des Urteils abhängen. Zusätzlich wurde auch Berufung gegen den Zuspruch an die Privatbeteiligten erhoben.

Urteilbegründung überzeugte nicht

Auch Rechtsanwalt German Bertsch und Walter M. meldeten Berufung und eine Nichtigkeitsbeschwerde an, die sie nun durchziehen wollen. Seine Begründung dazu: „Mein Mandant wurde zu Unrecht verurteil und die mündliche Begründung des Urteils ist jedenfalls betreffend meinen Mandanten in keinster Weise überzeugend.“ Trotzdem werden diesbezüglich Feststellungsmängel zu finden sein. Zudem hat sich Walter M. zusammen mit Rechtsanwalt Bertsch gegen die Verlesung des Protokolls von Jürgen Hämmerle ausgesprochen. „Die zahlreichen widersprüchlichen Aussagen des Jürgen Hämmerle, die er im Frühjahr 2010 Zug um Zug gemacht hat, wurden erst im Sommer zusammengefasst und schriftlich festgehalten. Diese Vorgangsweise ist mehr als nur zu hinterfragen und wird als Nichtigkeit geltend gemacht“, so Bertsch. Im Gegensatz zu Rechtsanwalt Nicolas Stieger sieht er keine Gefahr einer Straferhöhung. Daran ändere auch die angemeldete Berufung des Staatsanwaltes nichts.

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