Über Monate hinweg hat die Causa Berchtold die Gemüter erhitzt. Nun beklagt der Anwalt der Frau, die den Feldkircher Bürgermeister Berchtold der Vergewaltigung bezichtigt hatte, Fehler im Protokollverfahren. Sowohl ich, als auch die Gegenseite haben Protokollrügen eingelegt, sagt Rechtsanwalt Martin Mennel.
Seiner Ansicht nach stimmen bestimmte Stellen des Protokolls nicht mit dem überein, was in den Verhandlungen tatsächlich vorgebracht wurde. Um welche konkreten Stellen es sich handelt, will Mennel nicht verraten: Damit würde ich ja Inhalte des nicht öffentlichen Prozesses widergeben. Außerdem, so der Anwalt weiter, dürfe die Protokollrüge nicht überdramatisiert werden: Das ist ein üblicher Vorgang.
Protokoll ist Grundlage für Nichtigkeitsbeschwerde
Für Mennel ist die Protokollrüge trotzdem von großer Bedeutung. Schließlich ist die diese die wesentliche Grundlage seiner Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof. Mennel: Deshalb bestehe ich auch darauf, dass das Protokoll auch wirklich stimmt. Sebastian Goop/VOL.at
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