Ein kurzer Rückblick: Im Zuge der Emsbachverbauung sollen aufgrund von Fahrrechten und Zusagen für eine Tiefgaragenerweiterung höhere Summen als Abgeltung bezahlt werden. Diese seien aber vertraglich nicht festgehalten. Die Stadt Hohenems strebte bisher eine außergerichtliche Einigung an, Bernhard Amann sieht dabei aber einen möglichen Schaden von bis zu 650.000 Euro. Aus diesem Grund legte er eine Aufsichtsbeschwerde bei der Kontrollabteilung ein. Diese gab Amann auch teilweise recht. So könne man die Forderungen der Anwohner nur gerichtlich klären, es sei aber Aufgabe der Stadt das Prozessrisiko abzuwägen.
Vizebürgermeister Bernhard Amann warf Egger in weiterer Folge den Verstoß gegen ein Gemeindegesetz vor, laut Dieter Egger sei das aber nicht der Fall. Der Bürgermeister überlegt sich nun rechtliche Schritte einzuleiten.
“Aussage gegen Aussage”
In einer aktuellen Aussendung von Bernhard Amann gibt er zu, dass er der damaligen Entscheidung zur Emsbachverbauung nach einem Bürgerbeteiligungsprozess zugestimmt habe, ohne im Vorfeld selbst zu recherchieren. “Vom damaligen Bürgermeister wurde versichert, dass rechtlich alles korrekt sei.” Amann kritisiert allerdings, dass Egger in seinem Statement behauptet, dass sein Vater die behaupteten Rechte vereinbart hätte. “Hier liegt Aussage gegen Aussage. Bewiesen ist noch gar nichts, da eben keine schriftlichen Verträge vorliegen.” Amann schreibt weiter der Bürgermeister würde hier von Sippenhaftung sprechen, dies wäre eher klagwürdig, als die Drohung gegen seine Person.
Bernhard Amann erklärt in seiner Aussendung weiters die Beweggründe für die Beschwerden bei der Landeskontrollabteilung. “Es geht nicht um irgendwelche Geschichten rund um die Emsbachverbauung, sondern um die Höhe der Abgeltung und den viel zu niedrigen Verkaufspreis des stadteigenen Grundstücks.” Das die rechtliche Klärung im Ermessen der Stadt liege, sei schon vorher klar gewesen. Zum Verkaufpreis habe die Kontrollabteilung folgendes geschrieben: “Es ist aus Sicht der Abteilung Gebarungskontrolle aufgrund der Verhältnisse am Vorarlberger Grundstücksmarkt davon auszugehen, dass bei einem vom Vergleich losgelösten Verkauf die Liegenschaft am ‘freien Markt’ ein (deutlich) höherer Verkaufserlös erwartet werden kann. Dies lässt sich aus aktuellen Richtpreisen für das Jahr 2017 ableiten.”
Verkauf als “Gesamtpaket”
In einer Aussendung von Dieter Egger verwies der Bürgermeister darauf, dass es den betreffenden Grund nur als “Gesamtpaket” gibt. Ein Bauträger, welcher die Rechte an einem der Grundstücke hält, will diese nur abtreten, wenn er dafür ein anderes Baugrundstück am Stadtrand erhält. Der Bauträger käme mit dem Verkauf der Stadt entgegen, umgekehrt würde dieser das andere Grundstück günstiger erhalten. Egger merkt weiter an, dass laut Bericht der Kontrollabteilung ein Verkauf als “Gesamtpaket” oder voneinander getrennt in Erwägung gezogen werden kann. Der Bericht berücksichtige aber nicht, dass der Bauträger am längeren Hebel sitze und die Abschlagsumme für das Emsbachgrundstück in die Höhe schrauben kann.
Laut Amann wird das Vorarlberger Gemeindegesetz, welches bei Geschäften die Grundsätze von Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit einfordert, nicht eingehalten. Abschließend schreibt der Vizebürgermeister, dass Egger bereits ein Eingeständnis vollzogen habe – die Stadtvertretungssitzung am 18. April, bei dem dieser Punkt der Tagesordnung behandelt hätte werden sollen, wurde abgesagt. (Red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.