Amann kritisierte den Vorgang betreffend dem Verkauf mehrerer Grundstücke für die geplante Emsbach-Verbauung. Mehrere Personen beriefen sich auf Vorverträge und Zusagen, welche die Flächen betreffen würden.
Ob dies gerichtlich geklärt werden muss oder ein Vergleich angestrebt wird, müsse nun entschieden werden. Laut dem ORF Vorarlberg sagt die Landeskontrolle, dass eine entgültige Klärung der Forderungen nur gerichtlich möglich sei – allerdings liege es im Ermessen der Stadt das Risiko abzuwägen.
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