Im Zusammenhang mit der Emsbachverbauung würde es zu Komplikationen beim Verkauf von städtischen Liegenschaften kommen. Ein Baumeister und eine Grundstücksbesitzerin würde auf diverse Rechte aus Verträgen beharren, welche aber nicht verbüchert sind bzw. fehlerhaft festgehalten wurden. Sie würden sich primär auf Behauptungen stützen. Für Amann ist der Klageweg die bessere Lösung, da aus seiner Sicht gute Chancen bestehen würden, Dieter Egger bevorzuge allerdings einen Deal.
Schaden von 650.000 Euro
So soll die Grundstücksbesitzerin laut Amann eine Zahlung in Höhe von 45.000 Euro bekommen. Dem Baumeister soll ein Grundstück im Ausmaß von 2173 m2 zum Preis von 224,-€/m2 verkauft werden. Der Schätzwert für dieses Grundstück liege allerdings bei 280,-€/m2, die Stadt wolle außerdem die Kosten für die Vertragserrichtung in Höhe von 7.000 Euro und die Immobilienertragssteuer übernehmen.
Amann gibt weiter zu Bedenken, dass der Grundstückspreis in Hohenems für Einfamilienhäuser bei bis zu 480,-€/m2 (bei sehr gutem Nutzungswert) liege. Das betreffende Grundstück entspricht laut Bernhard Amann diesen Bedingungen. Mit dem Verlust durch den niedrigen Verkaufspreis, die dazukommenden Kosten und die einmalige Zahlung an die Grundstücksbesitzerin würde sich der finanzielle Schaden auf 650.000 Euro belaufen. (red)
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