Das Land Vorarlberg hatte Ende Mai 2012 eine Klage gegen den Betrieb des Atomkraftwerkes eingebracht. Das österreichische Umweltministerium unterstützte diese. Noch im Juni lehnte das Schweizer Bundesgericht eine Gesuch der Betreiber auf Zeitaufschub ab. Jetzt reagiert die Bernische Kraftwerke AG mit einem Instandhaltungskonzept.
Analysen und Nachrüstungskonzepte
Das vom Schweizer Bundesverwaltungsgericht (BVGer) geforderte Instandhaltungskonzept enthalte die bereits bestehenden und beim Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) eingereichten Analysen und Nachrüstkonzepte, teilte die BKW am Dienstag mit.Das Bundesverwaltungsgericht hatte im vergangenen März eine Beschwerde von Anwohnerinnen und Anwohnern gegen die zeitlich unbeschränkte Betriebsbewilligung für das AKW gutgeheißen und den Betrieb aus Sicherheitsgründen auf Ende Juni 2013 befristet. Gegen diesen Entscheid haben die BKW und das Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) von Bundesrätin Doris Leuthard beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht.
Verlängerungsgesuch der BKW
Mit dem Verlängerungsgesuch will die BKW erreichen, dass der Weiterbetrieb des AKW Mühleberg auch dann sichergestellt ist, wenn das Bundesgericht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht aufheben sollte. Ende Juli entschied das Schweizer Bundesverwaltungsgericht, dass das UVEK das Gesuch um Entzug der Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg inhaltlich prüfen muss, welches Anwohner des Berner Kraftwerks nach der Fukushima-Katastrophe 2011 gestellt hatten.
(Quelle: BSD, VOL.AT)
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