Zwölf Schuldsprüche in Prozess um Suchtgifthandel

Die Beratung der Geschworenen, die sich mit Dutzenden Fragen auseinandersetzten mussten, dauerte fast zehn Stunden, teilte Vizepräsidentin Birgit Borns mit. Die Staatsanwaltschaft und zwei Angeklagte gaben keine Erklärung ab, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Der Viertangeklagte, den der Staatsanwalt neben dem Erstangeklagten als führenden Kopf der Gruppe vorwiegend serbischer Herkunft bezeichnet hatte, kassierte vier Jahre Haft, der Erstangeklagte zwei Jahre, davon acht Monate unbedingt. Insgesamt drei Männer wurden zu unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt, sieben zu teilbedingten, zwei kamen mit bedingten Strafen von 20 bzw. 22 Monaten davon. Der an 13. Stelle gereihte Angeklagte wurde von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen.
Laut Anklage waren 2014 und 2015 in sechs unter falschen Identitäten angemieteten Gebäuden in Niederösterreich, der Steiermark und im Burgenland Indoor-Plantagen betrieben worden. Als Suchtgiftfahnder nach intensiven Ermittlungen die Plantagen in einer konzertierten Aktion aushoben und zehn der Verdächtigen antrafen, stellten sie insgesamt 2.258 Cannabispflanzen, etwa 81 Kilo Cannabiskraut, 10.346 Euro Bargeld, 18 Mobiltelefone, drei Autos sowie diverses Equipment (542 Lampen, 492 Vorschaltgeräte, 44 Großfilter, Verpackungsmaschinen, Waagen etc.) sicher.
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