Die Geschworenen sahen in der Tat einen Mordversuch. Eine offene Bewährungsstrafe wurde widerrufen.
Die Geschworenen sprachen den Mann einstimmig des Mordversuchs schuldig. Die Frage, ob er freiwillig vom Versuch zurückgetreten sei, verneinten sie mit sechs zu zwei Stimmen. Weitere Schuldsprüche erfolgten wegen Körperverletzung und schwerer Nötigung gegenüber Frau und Tochter sowie wegen gefährlicher Drohung und Hausfriedensbruch.
Zudem muss der Mann seiner Frau ein Teilschmerzensgeld von 1.000 Euro zahlen, seiner Tochter 600 Euro. Als einziger Milderungsgrund wertete das Gericht, dass es bei einem Versuch geblieben sei. Der Richter sah bei der Tat einen “hohen Gesinnungsunwert”.
(APA)
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