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Zweitwohnsitzabgabe in Wien: Kritik von Haus- und Grundbesitzerbund

Der ÖHGB kritisiert die Wiener Zweitwohnsitzabgabe.
Der ÖHGB kritisiert die Wiener Zweitwohnsitzabgabe. ©REUTERS/Leonhard Foeger (Symbolbild)
Ab 2025 wird eine Abgabe für Personen eingeführt, die in Wien einen zweiten Wohnsitz haben, es sei denn, sie haben auch ihren Hauptwohnsitz in der Stadt. Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) kritisiert diese Entscheidung.
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"Diese Abgabe trifft nicht nur viele Menschen, die aus beruflichen oder familiären Gründen auf ihre Wohnung dringend angewiesen sind. Auf diese Weise wird auch eine Leerstandsabgabe durch die Hintertür geschaffen", so der Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbund Martin Prunbauer in einer Aussendung.

Haus- und Grundbesitzerbund kritisiert Wiener Zweitwohnsitzabgabe als "richtig kompliziert"

Denn laut Gesetzesvorschlag, so hob Prunbauer hervor, seien nur jene Wohnungen von der Abgabe ausgenommen, die trotz nachgewiesener geeigneter Bemühungen über einen Zeitraum von insgesamt sechs Monaten zum ortsüblichen Mietzins nicht vermietet werden konnten. "Wem also dieser Nachweis nicht gelingt, hat die Abgabe zu zahlen", erläuterte Prunbauer.

Stehe die betreffende Wohnung mehr als sechs Monate leer, sei jedenfalls eine Abgabepflicht gegeben. Auch wer andere Personen unentgeltlich die Wohnung zur Verfügung stelle, müsse zahlen. Prunbauer warnte weiters davor, dass es "richtig kompliziert" werden könne, wenn in einem Objekt mehrere Meldungen bestünden.

"In der Lebensrealität gibt es unzählige, sich ständig verändernde Konstellationen. Die Ermittlung, wen für welchen Zeitraum die Abgabepflicht trifft oder nicht, ist wie ein schlechter und nicht zu Ende gedachter Krimi", so seine Befürchtung. Das Gesetz sei ein "bürokratischer und äußerst komplizierter Koloss", der dem Stopfen von Budgetlöchern diene und den Menschen an anderer Stelle wieder Geld aus den Taschen ziehen solle.

Der ÖHGB-Präsident verwies auf Zahlen der Statistik Austria, wonach es derzeit 250.000 Zweitwohnsitze in der Bundeshauptstadt gibt, die mit einer Abgabe zwischen 300 bis 550 Euro jährlich belastet werden könnten. Betroffen seien Menschen, die aus beruflichen Gründen häufig nach Wien einpendeln und die künftig mit einer Zweitwohnungsabgabe bestraft werden sollen, kritisiert er.

Zweitwohnsitzabgabe in Wien kein Novum in Österreich

Die Stadt hatte die Einführung einer Zweitwohnsitzabgabe gleichzeitig mit dem Verzicht auf Einhebung einer GIS-Landesabgabe im Zuge der Umstellung auf die ORF-Haushaltsabgabe im Vorjahr bekanntgegeben. Ein Novum ist eine Abgabe auf Nebenwohnsitze in Österreich nicht. Auch einige andere Bundesländer haben ähnliche Regelungen - wobei der Fokus dort zum Teil stark auf Ferienwohnungen gerichtet ist.

Am nächsten kommen den Wiener Plänen die Regelungen zu einer Zweitwohnsitzabgabe wohl in Kärnten und Vorarlberg. In Vorarlberg wurde sie gemeinsam mit einer Leerstandsabgabe erst kürzlich beschlossen.

In der Steiermark ist seit Oktober 2022 das Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz (StZWAG) in Kraft. Kommunen können dadurch entsprechende Abgaben im Gemeinderat beschließen und anschließend die Gelder einholen, wobei die Höhe von der Gemeinde innerhalb eines gewissen Spielraums selbst bestimmt werden kann.

In Salzburg hat das Land den Gemeinden ermöglicht, eine Zweitwohnsitzabgabe einzuheben. In Tirol gilt seit dem Jahr 2020 das Freizeitwohnsitzabgabegesetz. Für Wohnsitze, die nicht das ganze Jahr, sondern nur zeitweise zum Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien oder zu Erholungszwecken genutzt werden, muss eine Abgabe entrichtet werden. Anfang 2023 ist in Tirol außerdem eine Leerstandsabgabe in Kraft getreten.

Zumindest diskutiert wird über eine Freizeitwohnsitzabgabe in Niederösterreich. Intensiver wurde die Debatte nach der vor wenigen Jahren erfolgten Ausweitung der Parkgebühr-Zonen in Wien.

(APA/Red)

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