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Zweiter Anlauf bei Prozess wegen Mordversuch in Wiener Neustadt

Im zweiten Anlauf schuldlos?
Im zweiten Anlauf schuldlos? ©Bilderbox
In einem zweiten Anlauf muss sich ein Mödlinger vor Gericht verantworten. Ihm wird ein Mordversuch an seiner Ehefrau vorgeworfen. Der Mann war schon einmal zu zwölf Jahren verurteilt worden, seine Schuldfähigkeit ist aber umstritten.


Ein mittlerweile 41-jähriger Mödlinger, der im Dezember 2007 wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau an sich rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden ist, muss sich ab kommendem Montag im Landesgericht Wiener Neustadt neuerlich wegen dieser Tat vor Geschworenen verantworten. Der Mann hatte im Mai 2009 eine Wiederaufnahme seines Verfahrens bewilligt bekommen, nachdem seine Rechtsvertreterin Karin Prutsch ein brisantes Privatgutachten präsentierte, das erhebliche Zweifel an seiner Schuld nährte. Anfang Juni 2009 wurde er auf freien Fuß gesetzt.

Aussagen und Spuren passen nicht zusammen

Aus der vorgelegten Expertise ging hervor, dass Stichverletzungen, die der Mann nach Darstellung seiner Ehefrau erlitten hatte, weil sie sich mit einem Messer gegen sein Würgen wehrte, nicht mit ihrer Schilderung des angeblichen Tatablaufs übereinstimmen können. Aus Sicht des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) war “das Gutachten ein geeignetes Beweismittel, das zu einer anderen Beurteilung des Falles hätte führen können, wäre es zum Zeitpunkt der ersten Verhandlung bereits bekanntgewesen”. Das OLG ordnete daher ein neues Verfahren an.

Schuldlosigkeit im zweiten Anlauf?

Die Anwältin des Mödlingers zeigte sich am Donnerstag im Gespräch zuversichtlich, dass es ihrem Mandanten im zweiten Anlauf gelingen wird, seine Schuldlosigkeit unter Beweis zu stellen. Wie Prutsch darlegte, sind in dem auf drei Tage anberaumten Prozess – das Urteil ist für 16. März geplant – insgesamt 39 Zeugen und vier Sachverständige geladen, darunter auch jener Schweizer Gerichtsmediziner, der erhebliche Zweifel an den Feststellungen des ursprünglichen gerichtsmedizinischen Sachverständigen angemeldet hatte, der ebenfalls wieder gehört werden soll.

Griff die Frau zuerst an?

Der Mödlinger steht im Verdacht, am 28. Juni 2007 versucht zu haben, seine Frau von hinten zu erdrosseln, was er allerdings stets in Abrede stellte. Er behauptete von Anfang an, von seiner Frau mit einem Messer angegriffen worden zu sein. Deren Würgemale erklärte er mit seiner Gegenwehr.

Die Geschworenen schenkten im ersten Rechtsgang allerdings der Version der Ehefrau Glauben, die behauptet hatte, ihr angetrunkener Mann habe sie von hinten gepackt und mit einem Seil gewürgt, worauf sie in Notwehr zu einem Messerblock gegriffen und rückwärts ihrem Mann in den Rücken gestochen haben will.

Der Mann war, nachdem das Urteil Rechtskraft erlangt hatte, zur Verbüßung seiner Freiheitsstrafe in die Justizanstalt Graz-Karlau verlegt worden. Erst auf Betreiben seiner Rechtsvertreterin ordnete die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt neue Untersuchungen an und beauftragte das Institut für Rechtsmedizin in Bern, die Verletzungen, die der Verdächtige erlitten hatte, einer neuerliche Befundung zu unterziehen. Zusätzlich erstellte das Schweizer Ärzteteam eine computeranimierte 3D-Rekonstruktion.

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