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Zwei Wege zu vorgezogenen Neuwahlen in Kärnten

Kärntens Landeshauptmann Dörfler lehnt eine Neuwahl bisher kategorisch ab.
Kärntens Landeshauptmann Dörfler lehnt eine Neuwahl bisher kategorisch ab. ©APA
SPÖ, ÖVP und Grüne haben sich am Mittwoch in Kärnten und auch im Bund für vorgezogene Neuwahlen im südlichsten Bundesland ausgesprochen. FPK-Landeshauptmann Gerhard Dörfler erteilte dem Ansinnen per Aussendung eine Absage.
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Die FPK kann jedoch nur einen Weg zu Neuwahlen versperren, jenen über eine formelle Selbstauflösung des Landtags. Ein zweiter – in der Zweiten Republik noch nie angewandter – Weg führt laut Bundesverfassungsgesetz über die Bundesregierung und den Bundespräsidenten. Für einen Auflösungsbeschluss im Landtag ist die Anwesenheit von zwei Dritteln der Abgeordneten nötig, in der Abstimmung ist eine einfache Mehrheit ausreichend. Von 36 Abgeordneten müssten also zumindest 24 anwesend sein. Die FPK hält 17 Sitze. Wenn nur 13 von ihnen den Plenarsaal verlassen, kann kein Beschluss gefasst werden. Auch wenn SPÖ (elf Abgeordnete), ÖVP (sechs) und Grüne (zwei) mit gemeinsam 19 der 36 Mandate die nötige einfache Mehrheit zusammenbrächten. Käme es zu einem solchen Beschluss, müssten innerhalb von drei Monaten Neuwahlen stattfinden.

Der Weg zu Kärntner Neuwahlen

Artikel 100 der österreichischen Bundesverfassung gibt aber auch dem Bund die Möglichkeit, einen Landtag aufzulösen. Dafür ist ein Antrag der Bundesregierung nötig, also der SP-VP-Koalition. Dieser müsste vom Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit angenommen werden, wobei die Abgeordneten des betroffenen Landes – im konkreten Fall wären das vier Kärntner – am der Abstimmung nicht teilnehmen dürften. Diese Mehrheit (nötig wären 39 Stimmen) würde wohl auch gefunden. Denn ohne die Kärntner hat die SPÖ 26, die ÖVP 21 und die Grünen drei Bundesrats-Mandate.

Im Anschluss an einen solchen Bundesratsbeschluss würde der Bundespräsident den Landtag auflösen. Dann müsste die Landesregierung die Neuwahl binnen drei Wochen ausschreiben, die dann wieder binnen drei Monaten stattfinden müsste.

Krisengebeutelte BZÖ/FPK als letztmaliger Wahlgewinner

Falls es nicht zu vorgezogenen Neuwahlen kommt, wird in Kärnten 2014 ein neuer Landtag gewählt. Die Legislaturperiode dauert regulär fünf Jahre. Die letzte Wahl fand 2009 statt. Damals baute die – da noch als BZÖ angetretene – FPK ihre Spitzenposition auf 44,89 Prozent (17 Mandate) aus. Die ÖVP legte kräftig, um mehr als fünf Prozentpunkte, auf 16,83 Prozent (6 Mandate) zu. Großer Verlierer war die SPÖ, die um fast zehn Prozentpunkte auf 28,74 Prozent (elf Mandate) einbrach. Die Grünen büßten 1,56 Prozentpunkte ein und kamen auf 5,15 Prozent (zwei Mandate).

(APA)

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