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Zwei Volksbegehren stehen an

Das Volksbegehren Demokratie jetzt und das Voksbegehren gegen Kirchenprivilegien können ab 15.04.2013 unterschrieben werden.
Das Volksbegehren Demokratie jetzt und das Voksbegehren gegen Kirchenprivilegien können ab 15.04.2013 unterschrieben werden. ©Alexander Stoiser
Die Gemeinde Vandans informiert über die Volksbegehren "Demokratie jetzt" und Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien", den Eintragungszeitraum sowie die Stimmberechtigten.  Beginn des Eintragungszeitraumes ist Montag, der 15. April 2013.

Das Ende des Eintragungszeitraumes ist Montag,der 22. April 2013. Die Eintragungslisten liegen während des Eintragungszeitraumes bei der Bürgerservicestelle des Gemeindeamtes Vandans an nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten auf:

  • Montag, 15. April 2013 von 8:00 bis 16:00 Uhr
  • Dienstag, 16. April 2013 von 8:00 bis 20:00 Uhr
  • Mittwoch,  17. April 2013 von 8:00 bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag, 18. April 2013 von 8:00 bis 20:00 Uhr
  • Freitag, 19. April 2013 von 8:00 bis 16:00 Uhr
  • Samstag, 20. April 2013 von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Sonntag,  21. April 2013 von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Montag, 22. April 2013 von 8:00 bis 16:00 Uhr

Die Texte für die Volksbegehren können bei der Bürger-Servicestelle zu den angeführten Eintragungszeiten eingesehen werden. Die Bestimmungen der Nationalratswahlordnung (NRWO) treten in Kraft.
Stimmberechtigt beim »Volksbegehren Demokratie jetzt« und beim »Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien« sind:

  • alle österreichischen Staatsbürger (innen) die am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das 16. Lebensjahr vollendet haben (Jahrgang 1997, d.h. Personen, die spätestens am 22. April 2013 ihren 16. Geburtstag feiern)
  • am Stichtag vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind
  • am Stichtag in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Nicht stimmberechtigt sind: 

  • Personen welche für das »Volksbegehren Demokratie jetzt« und das »Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien« eine Unterstützungserklärung unterschrieben haben. 
  • Auslandsösterreicher(innen) Unionsbürger(innen) die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen.
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