Von Seff Dünser (NEUE)
Die 58-jährige Frau hat, so das Gutachten des Innsbrucker Gerichtsmediziners Walter Rabl, Glück gehabt, dass sie die Messerattacke überlebt hat. Als sie schlief, soll ihr Gatte am 8. Juni in der gemeinsamen Wohnung in Lauterach ihr zwei Messerstiche in den Hals versetzt haben. Zudem soll der 66-Jährige sie danach zwei Mal heftig gewürgt haben. Nach den bisherigen Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens konnte sich das schwer verletzte Opfer mit heftiger Gegenwehr befreien und in eine Nachbarwohnung flüchten.
Wegen des Verdachts des versuchten Mordes und Wiederholungsgefahr befindet sich der serbische Staatsbürger in Untersuchungshaft. Der unbescholtene Pensionist soll aus Eifersucht versucht haben, seine Ehefrau umzubringen. Der 66-Jährige war der Meinung, seine Frau sei ihm untreu und gehe fremd.
Auf sich selbst eingestochen
Unmittelbar nach der Attacke auf seine Frau hat der Mann, so die aktuelle Aktenlage, in Selbstmordabsicht auf sich selbst eingestochen und sich dabei schwer verletzt. Cobra-Polizisten stürmten die Wohnung. Zunächst wurde damals angenommen, dass sich das Paar gegenseitig mit Messerstichen verletzt hat.
Verteidiger German Bertsch kritisiert die Justiz dafür, dass sich sein Mandant trotz seines schlechten geistigen und körperlichen Gesundheitszustands weiterhin in der Justizanstalt Feldkirch in Untersuchungshaft befindet. Den Antrag des Anwalts auf Verlegung des Untersuchungshäftlings ins Landeskrankenhaus Feldkirch oder auf Rückverlegung in die psychiatrische Abteilung des Landeskrankenhauses Rankweil hat am 28. November der zuständige Haftrichter des Landesgerichts Feldkirch zurückgewiesen. Bertsch hat nun eine Beschwerde eingebracht, über die das Innsbrucker Oberlandesgericht noch nicht entschieden hat.
Zustand regelrecht erschreckend
Der Strafverteidiger meint, sein Mandant sei suizidgefährdet. Der 66-Jährige sei extrem abgemagert und habe sich im Gefängnis selbst am Kopf verletzt. Bertsch zitiert dazu den Haftrichter aus dem Protokoll der Haftverhandlung vom 28. November: „Sein körperlicher Zustand löste bei mir als medizinischem Laien richtiggehend Erschrecken aus.“ Dennoch hat der Haft- und Rechtsschutzrichter beschlossen, dass der Beschuldigte im Gefängnis bleiben muss. Zumal Ärzte am Landeskrankenhaus bei der Behandlung der Kopfverletzung des U-Häftlings am 26. November keine Notwendigkeit für einen stationären Aufenthalt im Spital gesehen hätten.
(NEUE)
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