Von Christiane Eckert/VOL.AT
Vor Gericht wirken die beiden Jungen schüchtern und einsilbig. Die Eltern sind mitgekommen, allen ist die Situation äußerst unangenehm. Einst waren die beiden Buben gute Schüler in der HTL-Dornbirn. Nach ihrer dummen Idee flogen sie von der Schule. Die technisch durchaus begabten Schüler nutzten ihr EDV-Wissen, um anderen Angst zu machen. Per Mail drohten sie mit einer Attacke gegen diverse Einrichtungen, „Die Leute werden brennen“, schrieben sie. Schlussendlich führte ein kleiner EDV-Fehler zu dem Ergreifen der beiden. Nun müssen sie 600 Euro Strafe bezahlen, weitere 600 Euro gab es auf Bewährung. 3000 Euro müssen von jedem der beiden an Schadenersatz bezahlt werden.
Seltenes Delikt
Das Furchteinjagen wurde auf Grund der vielen Adressaten als „Landzwang“ gewertet, ein äußerst seltenes Delikt. Dazu kamen schwere Nötigung und gefährliche Drohung. Die Buben haben teilweise bereits Schadenersatz geleistet und waren umfassend geständig. Ein bisschen verärgert waren sie damals, weil nicht von ihnen berichtet wurde und die Angeschriebenen teilweise kaum Reaktionen gezeigt hätten. Das Urteil akzeptieren heute alle, somit ist es rechtskräftig.
(Red.)
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