Zwei Jahre Haft für Fahrraddieb
von Christiane Eckert
Wegen eines plötzlich „umgekehrten“ Zeugen verzögerte sich der Schöffenprozess um mehrere Stunden. Der einstige Belastungszeuge, selbst wegen desselben großen Raddiebstahls verurteilt und in Haft, ändert plötzlich im Prozess seine Verantwortung und entlastet den heutigen Angeklagten. Warum er den 43-Jährigen dann früher als Komplizen bezeichnet hätte, als Fahrer zum Beispiel. „Die Polizei versprach mir Strafmilderung, wenn ich ihn belaste“, behauptet der junge Insasse der Justizanstalt Feldkirch. Die Polizeibeamten müssen extra nochmals nach Feldkirch. Sie dementieren, derartige Versprechungen gemacht haben.
Urteil ist nicht rechtskräftig
Der Angeklagte wird wegen des großangelegten Diebstahls schuldig befunden und zu zwei Jahren Haft verurteilt. Er hat mehrere Vorstrafen wegen Diebstahls und seine Angaben im Prozess waren äußerst unglaubwürdig. Hatte er doch just jene Diebesbeute im Auto, die in der Nacht zuvor verschwunden war. Dass er die Räder gutgläubig von jemandem gekauft hat, glaubt niemand. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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