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Zuwanderung: Diesen Schritt setzten Niederösterreich und die Steiermark

Niederösterreichs Ruf nach einer 0-Quote stieß beim Innenministerium nicht auf offene Türen.
Niederösterreichs Ruf nach einer 0-Quote stieß beim Innenministerium nicht auf offene Türen. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Niederösterreich und die Steiermark könnten weniger Plätze in der Niederlassungsverordnung erhalten. Das wurde beim Innenministerium beantragt. Vorgesehen ist nun eine Reduktion von rund 22 beziehungsweise 26 Prozent.

Niederösterreich und die Steiermark wollen weniger Zuwanderer. Daher hat man beim Innenministerium beantragt, eine geringere Zahl an Plätzen in der Niederlassungsverordnung zugeteilt zu bekommen. Dem Wunsch wird in dem Entwurf für die Neuregelung stattgegeben. Die Forderung Niederösterreichs, die eigene Quote auf null zu drücken, erfüllt das Innenressort jedoch aus rechtlichen Gründen nicht.

Was ist die Niederlassungsverordnung?

Die Niederlassungsverordnung vergibt vor allem Plätze an nachziehende Familienangehörige von Arbeitnehmern. Aber auch Privatiers (ohne Erwerbsabsicht, aber mit entsprechendem Vermögen) können über die Quote ins Land kommen.

Jene Verordnung, die aktuell in Begutachtung ist, bezieht sich, wiewohl das Jahr bereits zu Ende geht, auf 2025. Davor wurde die Verordnung von 2024 fortgeschrieben. Dasselbe gilt nun für 2026. Da werden dann jene Werte, die aktuell für heuer festgezurrt werden, weiter angewendet, bis eine neue Verordnung kommt.

Daher haben die 2025er-Zahlen auch für die kommenden Monate Bedeutung. Vorgesehen sind 5.616 Plätze, was deutlich weniger ist als in der noch geltenden Verordnung (5.846).

Keine 0-Quote für Niederösterreich

Dies geht in erster Linie darauf zurück, dass die Steiermark weniger Plätze wollte. Konkret sinkt die Zahl von 588 auf 433. Laut Innenministerium gab es dafür auch eine fundierte Begründung, nämlich vor allem eine Überlastung im Bildungsbereich. Niederösterreich wollte dagegen eine 0-Quote für die Familienzusammenführung, wobei die Niederlassungsverordnung im Regelfall den Zuzug von Angehörigen von Arbeitnehmern regelt.

Der Vorschlag des Innenressorts sieht nun 273 Plätze in Niederösterreich vor, zuletzt waren es 348. 225 davon gelten der Familienzusammenführung. Andere Bundesländer, in denen die FPÖ für den Bereich in der Landesregierung zuständig ist, waren mit der Fortschreibung der Quotenplätze zufrieden. Das gilt etwa für Oberösterreich mit 795 Aufenthaltstiteln. Das ist die zweitgrößte Zahl nach Wien mit 2.865 Plätzen.

Wie die Zahlen dann endgültig aussehen, ist noch offen. Die Begutachtung läuft noch bis 16. Dezember.

(APA/Red)

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