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Zusätzliche Haft-Strafe für Demo-Messerstecher

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Symbolfoto ©APA-AFP - DOMINIQUE FAGET
Acht Monate Gefängnis wegen Verleumdung: Oberlandesgericht bestätigte Urteil. Verurteilter bezichtigte anderen als Messer-Angreifer bei Kurden-Kundgebung in Bregenz.

Aus dem Gerichtssaal - Von Seff Dünser

Nach Ansicht der zuständigen Richter hat der Veranstalter der kurdischen Demonstration vom Oktober 2014 in Bregenz vor Beginn der Kundgebung zwei 17-jährige Gegendemonstranten mit Messerstichen schwer verletzt. Dafür wurde der in Vorarlberg lebende Türke 2017 in der Berufungsverhandlung rechtskräftig wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.

Nun wurde der 30-Jährige neuerlich als Angeklagter im Zusammenhang mit der Kurden-Kundgebung schuldig gesprochen. Demnach hat der ehemalige Obmann eines mesopotamischen Kulturvereins das mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft bedrohte Verbrechen der Verleumdung begangen. Denn nach Überzeugung der Richter hat der Häftling in seinem Rechtsmittel- und Wiederaufnahmeverfahren mehrfach bewusst wahrheitswidrig behauptet, nicht er, sondern ein Ex-Vereinskollege sei der Messerstecher bei der Bregenzer Demonstration gewesen.

Rechtskräftiges Urteil

Das Urteil ist nun rechtskräftig geworden. Der Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichts Feldkirch wurde jetzt in zweiter Instanz am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) keine Folge gegeben. Das teilte auf Anfrage OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann mit. Die Berufungsrichter haben die erstin­stanzliche Entscheidung bestätigt. Der Angeklagte hat einen Freispruch beantragt.

Der vom Angeklagten im Verleumdungsverfahren belas­tete 38-jährige Österreicher türkischer Herkunft wurde 2016 im Prozess um die Gewalttaten vor der Demonstration am Landesgericht als Viertangeklagter wegen versuchter Begünstigung und Raufhandels zu einer Geldstrafe von 1120 Euro (160 Tagessätze zu je sieben Euro) verurteilt.

Der 30-jährige Angeklagte wiederholte im Verleumdungsprozess seine Anschuldigungen: Er habe gesehen, wie der 38-Jährige auf die beiden Jugendlichen eingestochen habe. Drei Zeugen könnten bestätigten, dass der 38-Jährige der Messerstecher gewesen sei.

Falschaussage und Verleumdung

 Zu den Entlastungszeugen zählte ein 34-jähriger Türke, der vor Gericht angab, der 38-Jährige habe zu ihm gesagt, er habe zugestochen, aber der 30-Jährige sitze für ihn im Gefängnis. Nun drohen auch den Entlastungszeugen Strafverfahren, wegen Falschaussage und Verleumdung.

Die kurdische Demonstration im Oktober 2014 in Bregenz richtete sich gegen die angebliche türkische Unterstützung der Terroristen des Islamischen Staats (IS) bei der Belagerung der syrischen Stadt Kobane.

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