Zugeparkt: Jeder zehnte Lenker lässt illegal abschleppen

Das ergab eine Umfrage von AutoScout24.at. Jeder Siebente schiebt demnach das andere Auto mit der Stoßstange ein wenig an. Ein Viertel ruft die Polizei und geht damit auf Nummer sicher.
StVO: Zugeparkte dürfen nicht eigenmächtig abschleppen lassen
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein abgestelltes Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht am Wegfahren hindern. Tut es das, haben Eingeparkte aber nicht das Recht, eigenmächtig abschleppen zu lassen. Die Polizei entscheidet, was gerechtfertigt ist.
Zugeparkt: Wie Betroffene laut Umfrage reagieren
Der Umfrage zufolge würden sieben Prozent sich in dieser Situation von ihrem Autofahrerclub oder der zuständigen Magistratsabteilung beraten lassen (fünf Prozent von Verwandten oder Bekannten. 15 Prozent würden sich bis zur Rückkehr der anderen Fahrerin oder des Fahrers ins Auto setzen. Frauen (19 Prozent) zeigen dabei eine höhere Frustrationstoleranz als Männer (zwölf Prozent). Pragmatisch von dannen ziehen sieben Prozent, wenn sie mit dem Auto nicht mehr wegkommen. Das Verkehrsmittel der Wahl ist dabei ein öffentliches, ein Taxi die Ausnahme.
Jeder Zehnte läutet auf Verdacht bei den umliegenden Häusern, um die Fahrzeughalterin oder den Fahrzeughalter ausfindig zu machen. Sieben Prozent hupen, berichtete das Automarkt-Portal, das von Innofact AG zu dem Thema 501 Personen bevölkerungsrepräsentativ nach Alter und geschlechtquotiert befragen ließ.
(APA/Red)
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