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Zug in Braz entgleist: 50.000 Euro Schmerzensgeld für Lokführer

50.000 Schmerzensgeld für traumatisierten Lokführer nach Brazer Bahnunfall.
50.000 Schmerzensgeld für traumatisierten Lokführer nach Brazer Bahnunfall. ©VOL.AT/Bernd Hofmeister
Braz, Feldkirch. Zivilprozess nach Güterzugunfall in Braz gegen ÖBB-Unternehmen Rail Cargo Austria endete am Landesgericht mit einem Vergleich.
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Der traumatisierte Lokführer hat 50.000 Euro Schmerzensgeld erhalten. Das bestätigte am Freitag sein Anwalt Sanjay Doshi. Ein vom Lokführer gelenkter Güterzug mit 200 transportierten Autos war am 16. Oktober 2010 in Braz wegen eines Bremsdefekts bei einer Geschwindigkeit von rund 120 km/h entgleist.

Der Lokführer kam wundersamerweise körperlich mit Prellungen davon, wurde aber durch den Unfall traumatisiert. Der 45-jährige Triebwagenführer befindet sich wieder im Dienst.

Er klagte das ÖBB-Gütertransportunternehmen Rail Cargo Austria auf Schadenersatz. Der Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch endete mit einem Vergleich. Darin verpflichtete sich die beklagte Rail Cargo zur Zahlung von 50.000 Euro. Der ausbezahlte Betrag beinhalte nur Schmerzensgeld, sagt Klagsvertreter Doshi. Anwälte anderer Bahnunfall-Streitparteien behaupten, mit der Zahlung seien auch andere Schadenersatzansprüche des Lokführers abgedeckt worden.

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Beschleunigt statt gebremst

“Ich dachte, ich muss jetzt sterben”, sagte der Lokführer vor Gericht. Denn sein Güterzug ließ sich nicht bremsen. Stattdessen beschleunigte der 548 Meter lange und 777 Tonnen schwere Autotransportzug auf der abschüssigen Arlbergstrecke bis zur Entgleisung im sogenannten Brazer Bogen von 60 auf 125 km/h.

Eine Seilklemme für die Bremsleitung war nicht ordnungsgemäß befestigt gewesen. Das war für die Wiener Bundesanstalt für Verkehr die Unfallursache. Die nicht befestigte Bremsluftleitung habe am Boden aufgeschlagen, der Bremsschlauch sei dadurch geknickt worden.

In einem weiteren Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch macht der klagende Lokführer zusätzliche Schadenersatzansprüche geltend, darunter Verdienstentgang und die Haftung für allfällige zukünftige Beschwerden. Zu den beklagten Parteien zählen auch die ÖBB Infrastruktur AG als Schienenerhalter und die französische Eigentümerin der Güterwaggons. In der gestrigen Verhandlung beschloss Richterin Marlene Ender die Unterbrechung des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss eines anhängigen Feldkircher Parallelprozesses.

Darin fordert die ÖBB Infrastruktur AG vom französischen Eigner der Waggons 937.000 Euro Schadenersatz für die an den Geleisen entstandenen Schäden. In diesem Zivilprozess soll geklärt werden, wer den Bahnunfall verschuldet hat.

In Frankreich seien 17 Schadenersatzverfahren zum Vorarl­berger Bahnunfall anhängig, sagte Doshi.

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