Der Fall ist verzwickt: Er ziehe seinen Tieren die Glocken aus Sicherheitsgründen an, um entlaufene Rinder dank des Glockengeläuts schneller wieder zu finden, begründet der Landwirt aus Wald. Gleichzeitig fürchten die Anrainer um ihre Nachtruhe: Aufgrund des Lärms sei es selbst bei geschlossenen Fenstern nicht mehr möglich, Schlaf zu finden, heißt es im Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts.
Der Walder Gemeinderat ordnete deshalb im November 2014 an, dass die Kühe von 22.00 bis 7.00 Uhr im Umkreis von 200 Metern zur Liegenschaft des in der Ruhe gestörten Ehepaares keine Glocken tragen dürfen. Das Baurekursgericht wies danach im August 2015 eine Beschwerde des Bauern ab.
Es gewichtete die Nachtruhe höher als die Interessen des Landwirts, “da mit Blick auf die örtlichen Gegebenheiten kaum mit entlaufenen Tieren zu rechnen ist und solche gegebenenfalls auch ohne Glocken gut auffindbar wären”. (APA/sda)
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