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Lärm von Kuhglocken führt zu Gerichtsprozess in Vorarlberg

Hotelier beklagt sich, dass Gäste früher als geplant abreisen - Verhandlung wurde vertagt.
Hotelier beklagt sich, dass Gäste früher als geplant abreisen - Verhandlung wurde vertagt. ©Symbolbild/BilderBox
In  Zwischenwasser ist ein Streit um den Lärm von Kuhglocken ausgebrochen. Weil anscheinend Gäste durch das Gebimmel von Kuhglocken um ihre Nachtruhe gebracht werden, hat ein Hotelier Klage gegen Landwirte eingebracht.

Die erste Verhandlung am Bezirksgericht Feldkirch endete am Mittwoch ohne Urteil. Es wird ein Gutachten erstellt, berichtete der ORF. Die beiden Parteien demonstrierten vor Gericht eindeutig ihre Standpunkte. Während die Bauern kleine Glocken – Ziegenglockengröße – mitgebracht hatten, war das Exemplar des Hoteliers etwa um das Sechsfache größer. “Lärm um nichts” war es für die einen, für den anderen handfester Lärm.

Schadensbetrag von 7.000 Euro eingefordert

Das nächtliche Glockengeläute auf dem Nachbargrundstück veranlasse Gäste, früher als geplant abzureisen, beklagte sich der Hotelier. Nach Angaben der “Vorarlberger Nachrichten” fordert er einen Schadensbetrag in Höhe von 7.000 Euro. Die Bauern hingegen sind laut Darstellung der Tageszeitung der Ansicht, dass es sich bei der Klage um eine Racheaktion handle. Versuche, den Konflikt auf gütlichem Wege zu beseitigen, sind jedenfalls gescheitert. So will der Hotelier angeboten haben, sich an einer GPS-Lösung finanziell zu beteiligen, damit den sieben Kühen die Glocken abgenommen werden können.

Kuhglocke laut wie Motorrad oder Presslufthammer?

Der Anwalt des Hoteliers legte vor Gericht laut Rundfunk dar, dass gemäß einer Untersuchung an der ETH Zürich eine Kuhglocke einen Geräuschpegel von 100 bis 110 Dezibel erzeugen kann – entsprechend einem Motorrad oder einem Presslufthammer. Die Rechtsvertretung der Bauern hingegen legte ein Gutachten aus einem ähnlich gelagerten Fall in Dornbirn vor, demzufolge in einem zweitinstanzlichen Urteil Glocken für ortsüblich und damit zulässig erklärt wurden.

Das Gericht verfügte die Erstellung einer Expertise über Lärmbelästigung und die Auswirkung auf Menschen. Sobald dieses vorliegt, wird die Verhandlung fortgesetzt.

(APA)

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