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Zu teurer Rechtsanwalt: 13.000 Euro Geldbuße

Der Vorarlberger Anwalt muss eine Geldstrafe zahlen.
Der Vorarlberger Anwalt muss eine Geldstrafe zahlen. ©Unsplash/APA
Anwalt forderte fünffach überhöhtes Honorar. Dafür und wegen anderer Vergehen wurde vorbestrafter Beschuldigter in Disziplinarverfahren rechtskräftig verurteilt.

Für das Rechtsmittel einer außerordentlichen Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) hat der Rechtsanwalt seinem Mandanten 15.400 Euro in Rechnung gestellt. Das entspricht nach Ansicht der OGH-Disziplinarrichter dem Fünffachen des dafür vorgesehenen Tarifs. Warum die überhöhte Honorarforderung nicht als Verletzung von Ehre und Ansehen des Standes zu beurteilen sein solle, bleibe unklar, merkte der OGH in dem Disziplinarverfahren an.

Wegen diesem und fünf weiterer Disziplinarvergehen hat der OGH in Wien über den mit zwei disziplinären Vorstrafen belasteten Vorarlberger Rechtsanwalt in zweiter Instanz rechtskräftig eine Geldbuße von 13.000 Euro verhängt.

Schriftliche Aufforderung

Freigesprochen hat der Oberste Gerichtshof den Anwalt von einem disziplinären Vorwurf. Demnach durfte der Advokat einen Mandanten schriftlich dazu auffordern, nicht zu behaupten, von ihm anwaltlich schlecht vertreten worden zu sein. In erster Instanz hatte der Disziplinarrat der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer auch darin ein Disziplinarvergehen erblickt und den Beschuldigten wegen sieben Vorfällen zu einer Geldbuße von 15.000 Euro verurteilt.

Wegen des Freispruchs von einem Vorwurf verringerte der OGH die Geldbuße um 2000 Euro.

Opfer von fünf der sechs vom OGH festgestellten disziplinären Verfehlungen war ein Mandant. Demnach hat der Anwalt seinem Klienten nicht nur ein beinahe um das Sechsfache zu hohes Honorar für das zivile OGH-Rechtsmittel verrechnet. Sondern er hat ihn auch zur Unterfertigung von Allgemeinen Auftragsbedingungen mit unerlaubten und teilweise ungesetzlichen Klauseln veranlasst. Und er hat ihm für einen gewissen Zeitraum keine Aufstellung seiner Leistungen zur Überprüfung der Honorarforderung übermittelt. Zudem hat der Anwalt seinem Auftraggeber unterstellt, einen Sachwalter zu benötigen und nie zahlungswillig gewesen zu sein.

Kollegen hineingezogen 

Mit dem sechsten Disziplinarvergehen hat der Beschuldigte aus Sicht der Disziplinarrichter seine Berufspflichten verletzt, indem er einen Berufskollegen in einen Rechtsstreit hineingezogen hat. Der Anwalt hat in einem Rechtsstreit gegen eine Gemeinde den gegnerischen Rechtsanwalt verdächtigt, mit falscher Rechtsberatung selbst gegen eine Vereinbarung verstoßen zu haben.

Von vier Vorwürfen wurde der Beschuldigte schon in erster Instanz freigesprochen. Letztlich wurde der Anwalt zu sechs der elf Vorwürfe schuldig gesprochen.

(Red.)

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